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Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnwG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte und beziehen häufiger gleichzeitig Strom. Das Niederspannungsnetz ist zwar in der Lage, einzelne neue Verbraucher aufzunehmen, auf einen schnellen und gleichzeitigen Hochlauf sind die Verteilnetze aktuell jedoch teilweise noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo der Netzausbau noch nicht stattgefunden hat, gibt es mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Regelung, um auch in der Niederspannung einen möglichst schnellen Netzanschluss zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses Gesetzestextes wurde durch die Bundesnetzagentur im November 2023 mit zahlreichen neuen Regelungen für Netzbetreiber und Kunden konkretisiert.

Dabei sollen neue Wärmepumpen, private Ladepunkte, Batteriespeichersysteme und Kälteerzeuger in Zeiten von Netzengpässen für eine Übergangszeit weniger Strom aus dem Netz als maximal möglich beziehen können, um mehr Anlagen anschließen zu können. Dabei wird die Steuerung so ausgestaltet, dass Sie als Betreiber einzelner Verbraucher möglichst wenig davon merken.

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