Ersatzversorgung
Entgeltregelung zur Ersatzversorgung in Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung
Stand: 1. September 2022
Dieser Preis gilt für Kunden im Niederspannungsnetz mit einer registrierenden Leistungsmessung, welche über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Ersatzversorgung kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Verfügt der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt über keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger, wird die Versorgung unterbrochen.
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.11 genannten Preisbestandteile werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.
Die Spotmarktpreise ergeben sich aus den Auktionsergebnissen der stündlichen Spotmarktpreise der EPEX Spot Auction Day-Ahead 60 min für die Preiszone DE-LU. Diese Preise sind in €/MWh ausgewiesen und derzeit von der EPEX Spot auf der Internetseite www.epexspot.com/en/market-data veröffentlicht. Zur Umrechnung in ct/kWh werden die Spotmarktpreise dividiert durch den Faktor 10. Für RLM-Kunden wird der veröffentlichte Preis der jeweiligen Lieferstunde zur Abrechnung des stündlichen Verbrauchs herangezogen. Darüber hinaus wird eine Handlingpauschale von 2,0 ct/kWh berechnet. Sollten die vorgenannten Börsenpreise nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen Börsenpreisen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr von der EPEX Spot erfolgt.
Die Stromlieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Der Lieferant ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht, eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.
1.1 Energiepreis (EP) pro Stunde | EP in ct/kWh = EPEXHour + 2,0 | Cent/kWh |
1.2 EEG-Umlage | 0,000 | Cent/kWh |
1.3 Netzentgelte (Jahresleistungspreissystem) | ||
Jahresnutzungsdauer < 2.500 h/a | ||
Leistungspreis | 37,57 | €/kW/a |
Arbeitspreis | 5,080 | Cent/kWh |
Jahresnutzungsdauer ≥ 2.500 h/a | ||
Leistungspreis | 80,10 | €/kW/a |
Arbeitspreis | 3,370 | Cent/kWh |
1.4 Entgelt für Messstellenbetrieb | 328,09 | €/a |
1.5 Konzessionsabgabe | 0,110 | Cent/kWh |
1.6 KWK-Umlage | 0,378 | Cent/kWh |
1.7 § 19 StromNEV-Umlage | ||
für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh | 0,437 | Cent/kWh |
für den Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh | 0,050 | Cent/kWh |
1.8 Offshore-Netzumlage | 0,419 | Cent/kWh |
1.9 abLa-Umlage | 0,003 | Cent/kWh |
1.10 Stromsteuer | 2,050 | Cent/kWh |
1.11 Umsatzsteuer | 19 | % |
Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.