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Wir lassen Sie nicht auf dem Trockenen sitzen: Vermietung Standrohre

Sie benötigen für eine Baumaßnahme oder Ihre mobile Gastronomie eine vorübergehende Trinkwasserversorgung aus einem Unterflurhydrant? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter: Mieten Sie eines unserer Standrohre.

Wer kann Standrohre mieten?

Standrohre werden ausschließlich an Firmen oder Gewerbetreibende für folgende Zwecke vermietet:

  • Baumaßnahmen
  • Volksfeste
  • mobile Gastronomie

Öffnungszeiten für Abholung und Rückgabe

Montag bis Donnerstag 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag 8.30 – 9.30 Uhr

Modelle

  • Standrohr Qn 2,5 (nur für Trinkwasserzapfstellen)
  • Standrohr Qn 6 mit GeKa-Kupplung, optional mit C-Kupplung mittels Adapter
  • Standrohr Qn 10 mit C-Kupplung

Wie miete ich ein Standrohr?

Die Anmietung erfolgt schriftlich und persönlich im SWL-Kundenzentrum. Sie ist kostenpflichtig und das entnommene Wasser wird nach dem jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreis für Trinkwasser (siehe Preisblatt unten) abgerechnet.

  • Nutzen Sie das unten aufgeführte Formular, um das von Ihnen gewünschte Standrohr zu reservieren. Wir benötigen Angaben wie z. B. Standrohrgröße, Dauer der Ausleihe, Verwendungszweck etc. Bei Fragen helfen wir Ihnen unter der angegebenen Telefonnummer gerne weiter.
  • Wir bestätigen Ihnen die Reservierung per E-Mail und teilen Ihnen Ihr Vertragskonto mit, auf welches Sie die Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 EUR überweisen. 
  • Die Überweisung der Sicherheitsleistung muss mindestens 24 Stunden vor Abholung des Standrohrs auf dem unten aufgeführten Konto eingegangen sein. 
  • Am Tag der Abholung unterschreiben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter den Standrohrvertrag in unserem Kundenzentrum. Die Inhalte des Mietvertrags können Sie sich vorab weiter unten auf dieser Seite durchlesen. Ein vorheriges Ausfüllen des Mietvertrags ist nicht erforderlich, da dies bereits mit der Reservierung erfolgt.
  • Im Anschluss wird Ihnen das Standrohr zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt.

Bankverbindung

Sparkasse an der Lippe
IBAN: DE39 4415 2370 0000 0151 23
BIC: WELADED1LUN

Wichtig:

Sollten Sie einen Vertreter zur Abholung eines Standrohres beauftragen, so erteilen Sie ihm bitte eine Vollmacht. Das Standrohr steht nach Abschluss des Mietvertrages in unserer Abteilung Messstellenbetrieb zur Abholung für Sie bereit.

Bei Verlust des Standrohres kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter 02306 / 707-175.

Standrohrverleih

* Pflichtfeld

Mieter

Mietgegenstand

Nutzung

Einverständniserklärung

Ihr Ansprechpartner Standrohrreservierung

SWL-Standrohrverleih
02306 / 707-331

Ihr Ansprechpartner Mietvertrag und Abholung

SWL-Kundenzentrum
02306 / 707-3000
Kontakt
Rückruf

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Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.