Messstellenbetrieb
Bedingungen für Messstellenbetreiber und Messdienstleister
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber und Messdienstleister basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17. Oktober 2008. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht. Diese Bedingungen sind die Grundlage für die Messdienstleistung und den Messstellenbetrieb im Netz der Stadtwerke Lünen.
Nachfolgend finden Sie die veröffentlichten Verträge und Anlagen für die Messung und den Messstellenbetrieb.