DAS WICHTIGSTE ZUSAMMENGEFASST
Rechnung verstehen leicht gemacht
Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Abrechnung zusammengestellt. Dazu gehören wichtige Verbrauchsvergleiche verschiedener Haushaltsgrößen für Strom und Erdgas, die Ihnen als Orientierungsgrößen für einen durchschnittlichen Energieverbrauch dienen, die wichtigsten Begriffserklärungen rund um Strom und Erdgas aus Ihrer Rechnung sowie der Energieträgermix der Stadtwerke Lünen und Projekte im Sektor regenerativer Energien.
Um Ihren Verbrauch besser einschätzen zu können, finden Sie nachfolgend einen Vergleich Ihres Energieverbrauchs (siehe 1. Seite auf Ihrer Rechnung) zum durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushalts mit gleicher Personenzahl.
Jahresverbrauch Strom in kWh für Haushaltsgruppen nach § 40 EnWG
| Verbrauch | 1-Personen | 2-Personen | 3-Personen | 4-Personen |
|---|---|---|---|---|
| sehr hoher Verbrauch | 2.460 kWh | 4.128 kWh | 4.860 kWh | 5.928 kWh |
| hoher Verbrauch | 1.845 kWh | 3.096 kWh | 3.645 kWh | 4.446 kWh |
| niedriger Verbrauch | 1.230 kWh | 2.064 kWh | 2.430 kWh | 2.964 kWh |
| sehr niedriger Verbrauch | 615 kWh | 1.032 kWh | 1.215 kWh | 1.482 kWh |
Die aufgeführten Stromverbräuche für 1- bis 4-Personen-Haushalte sind Orientierungswerte und damit nicht allgemeingültig. Da Anwendungen im gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bereich sowie beim Wärmestrom (Wärmepumpe oder Speicherheizungen) sehr individuell sind, können sie daher nicht mit einbezogen werden.
Quelle für Vergleichswerte: Amtliche Begründung zum EnWG vom 26.07.2011
Vergleichen Sie Ihren Energieverbrauch (siehe 1. Seite auf Ihrer Rechnung) mit den unten aufgeführten durchschnittlichen Jahresverbräuchen einiger beispielhafter Haushaltsgruppen.
Jahresverbrauch Erdgas in kWh für Haushaltsgruppen nach § 40 EnWG
| Verbrauch | 50 m2 | 70 m2 | 90 m2 | 120 m2 | 160 m2 | 180 m2 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| sehr hoher Verbrauch | 12.150 | 16.950 | 21.900 | 29.100 | 51.750 | 59.400 |
| hoher Verbrauch | 10.125 | 14.125 | 18.250 | 24.250 | 43.125 | 49.500 |
| niedriger Verbrauch | 6.075 | 8.475 | 10.950 | 14.550 | 25.875 | 29.700 |
| sehr niedriger Verbrauch | 4.050 | 5.650 | 7.300 | 9.700 | 17.250 | 19.800 |
Liegt keine Warmwasseraufbereitung über Erdgas vor, so kann von den aufgeführten Richtwerten ca. 15 % abgezogen werden! Die aufgeführten Gasverbräuche für unterschiedliche Gebäudegrößen sind Orientierungswerte und können je nach Gebäudezustand, Verbrauchsverhalten, Witterungseinflüssen und Bewohneranzahl unterschiedlich sein.
Quelle für Vergleichswerte: Techem Energy Services GmbH; Energieabrechner Techem unter Berücksichtigung eigener Berechnungen
Abschlagsbeträge:
Die Abschlagsbeträge sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Abrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem zu erwartenden Energieverbrauch und -preis.
Arbeitspreis oder Verbrauchspreis:
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Grundpreis:
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Konzessionsabgabe:
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Verbrauchsstelle:
Ort, an dem die Strom- bzw. Gaslieferung erbracht wird.
Marktlokation:
In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Die Marktlokation ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden.
Messstellenbetrieb:
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. 4 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
Netzbetreibernummer:
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Netzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netznutzungsentgelte:
Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Verbrauch:
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Vertragskonto:
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Messlokation:
Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. In einer Messlokation wird jede relevante physikalische Größe zu einem Zeitpunkt maximal einmal ermittelt.
KWK-Umlage:
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage:
Umlage zum Ausgleich von geleisteten Entschädigungszahlungen für Offshore-Windkraftanlagen.
§ 19-Strom-NEV-Umlage:
Umlage zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe.
Stromkennzeichnung (Energiemix):
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Stromsteuer:
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Brennwert:
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist. Dieser wird gemäß G 685 kundenspezifisch entsprechend der Abrechnungszeitspanne ermittelt.
Erdgassteuer:
Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Thermische Gasabrechnung:
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert.
Ermittlung des Umrechnungsfaktors:
Z-Zahl x Brennwert = Faktor
Thermische Umrechnung der Gaslieferung:
Vn = VB multipliziert mit Z
Vb = Volumen im Betriebszustand
Vn = Volumen im Normzustand
Z = Zustandszahl (Umrechnungsfaktor Vb auf Vn)
E = thermische Energie (Vn x Hs, eff)
Pamb = Luftdruck in mbar
Peff = Gasdruck an der Messeinrichtung in mbar
Zustandszahl Z:
Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Mit der Zustandszahl (Z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.
Im Zusammenhang mit der jährlichen Zählerablesung, die die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung ist, möchten wir auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen: Wasserverluste durch Undichtigkeiten in der Trinkwasserinstallation.
Kleine Lecks: große Kosten
Gebäudeeigentümer sind in der Regel auch Betreiber der Trinkwasserinstallation und damit für deren regelmäßige Überprüfung verantwortlich. Wartungs- und Reparaturarbeiten sollten von einem qualifizierten SHK-Fachbetrieb durchgeführt werden. Einfache Sichtkontrollen können jedoch auch selbst vorgenommen werden. So lassen sich erkennbare Mängel wie mechanische Schäden, Rost oder Undichtigkeiten frühzeitig entdecken und schnell beheben. Denn auch kleine Lecks können über das Jahr unbemerkt hohe Kosten verursachen.
Besonders wichtig ist der Blick auf Leitungen, die sich außerhalb des Gebäudes oder im Erdreich befinden. Hier besteht ein erhöhtes Risiko, dass austretendes Wasser unbemerkt bleibt. Da dieses Wasser bereits über den Zähler gelaufen ist, erscheint es vollständig in der Verbrauchsrechnung am Jahresende. Das betrifft vor allem Grundstücke, bei denen der Wasserzähler nicht im Gebäude, sondern in einem Schacht an der Grundstücksgrenze installiert ist und die Leitung vom Schacht zum Gebäude undicht wird. Solche, aber auch Leckagen in der Hausinstallation, können, wenn sie zu spät erkannt werden, schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen. Daher möchten wir an dieser Stelle sensibilisieren, ein verstärktes Augenmerk auf eine intakte Trinkwasserinstallation richten.
Megawattstunden (MWh) Strom haben wir im Jahr 2024 mit unseren Photovoltaik-Anlagen erzeugt.
Kubikmeter Trinkwasser werden in etwa an einem Spitzentag in Lünen verbraucht – genug, um mehr als 126.800 Badewannen zu füllen.
MWh war der Energieertrag aus den heimischen Biomasse-Anlagen im Jahr 2024.
MWh konnten wir mit unserem eigenen Windrad sowie weiteren Beteiligungen aus Windkraft in 2024 gewinnen.