STADTWERKE LÜNEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN
Versorgung, die zu Ihrem Unternehmen passt
Wir kennen Lünen – und wir wissen, was Betriebe hier benötigen. Ob Gewerbe oder Industrie: Die Stadtwerke versorgen Sie zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Wir beraten Sie persönlich und gestalten Tarife, die wir genau an Ihren Verbrauch anpassen. Weil wir vor Ort sind, erreichen Sie uns direkt – und wir sind schnell da, wenn Ihr Unternehmen Unterstützung braucht.
Lünen Strom Grün
Unser Ökostromtarif für Lünen und die ganze Region
Nachhaltige Energie für eine saubere Zukunft
- Zertifiziertes Ökostromprodukt aus besonders nachhaltigen Wasserkraft-, Windenergie- oder Solaranlagen
- Monatlich kündbar nach den ersten 3 Monaten
- Keine Kaution oder Vorauszahlung
- Kostenloses Serviceportal
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Lünen Strom proCity
Unser Langzeit-Stromvertrag – jetzt auch in vielen Städten rund um Lünen
Mit Sicherheit günstig und fair
- Monatlich kündbar nach den ersten 3 Monaten
- Keine Kaution oder Vorauszahlung
- Kostenloses Serviceportal
- Unser Angebot für Ihre Postleitzahl
Lünen Strom proCity 2026
Kluge Entscheidung: unser Langzeit-Stromvertrag für Kund:innen im Lüner Stadtgebiet
Strom mit Planungs-Sicherheit
- Preisgarantie bis zum 31.12.2026
- Kündbar nach 1 Monat, jedoch frühestens zum 31.12.2026
- Keine Kaution oder Vorauszahlung
- Kostenloses Serviceportal
Lünen Erdgas proKlima
Kostenbewusst heizen und gleichzeitig den Klimaschutz fördern
Der richtige Beitrag zum Klimaschutz
- CO2-neutrales Heizen
- 0,16 Cent/kWh für Klimaschutz-Projekte
- Monatlich kündbar
- Keine Kaution oder Vorauszahlung
- Kostenloses Serviceportal
Lünen Erdgas proCity
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Lünen Erdgas proCity 2026
Kluge Entscheidung: Unser Langzeit-Erdgasvertrag für Kund:innen im Lüner Stadtgebiet
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Lünen Strom proCity
Unser Langzeit-Stromvertrag für Kundinnen und Kunden außerhalb Lünens
Das Stromprodukt mit Planungs-Sicherheit
- Monatlich kündbar nach den ersten 3 Monaten
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Lünen Strom proCity
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Lünen Strom Basis
Strom für die Grundversorgung in Lünen
Zuverlässige Stromversorgung ohne Aufwand und Fristen
- Automatische Versorgung – ohne Anmeldung
- Keine Mindestlaufzeit
- Kurze Wechselfristen
- Zahlung per Einzugsermächtigung oder Überweisung möglich
Lünen Erdgas Basis
Erdgas für die Grundversorgung in Lünen
Zuverlässige Erdgasversorgung ohne Anmeldung und Mindestlaufzeit
- Automatische Versorgung – ohne Anmeldung
- Keine Mindestlaufzeit
- Kurze Wechselfristen
- Zahlung per Einzugsermächtigung oder Überweisung möglich
Wer zählt als Geschäftskund:innen – und welche Vorteile haben Sie?
Geschäftskund:innen erhalten bei den Stadtwerken Lünen keine Standardtarife, sondern Extra-Konditionen – ausgerichtet an Leistung und Verbrauch Ihres Betriebs.
-
Gewerbe-Kund:innen
z. B. Imbiss- und Frisör-Betriebe, Cafés, Bäckereien, Wäschereien oder andere Dienstleister mit mehr als 32 kW Anschlussleistung
-
Industrie-Kund:innen
Produzierende Unternehmen oder größere Märkte mit über 100.000 kWh Jahresverbrauch
-
Mehrere Standorte? Kein Problem.
Für Unternehmen mit Filialen oder zusätzlichen Standorten bieten wir auf Wunsch Rahmenverträge, die Ihre Versorgung einfacher und wirtschaftlicher machen.
Nachfolgend finden Sie unsere Preise der Grundversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lünen GmbH. Die Grundversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946), inkl. der "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.
Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf
| Preise der Grundversorgung gültig ab 01.09.2023 | Einheit | netto | brutto inkl. 19% USt. |
|---|---|---|---|
1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung | pro Kilowattstunde | 32,044 ct | 38,13 ct |
1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung | pro Kilowattstunde | 33,424 ct | 39,77 ct |
1.2 Grundpreis | pro Jahr | 163,47 € | 194,53 € |
1.3 Durchschnitts-Höchstpreis | pro Kilowattstunde | 43,554 ct | 51,83 ct |
2.3 Schwachlast-Arbeitspreis | pro Kilowattstunde | 23,374 ct | 27,82 ct |
1.4 Verrechnungspreise | |||
Wechselstromzähler | pro Jahr | 25,16 € | 29,94 € |
Drehstromzähler ohne Leistungsmessung | pro Jahr | 34,36 € | 40,89 € |
Stromwandlersatz | pro Jahr | 37,43 € | 44,54 € |
Tarifschaltung | pro Jahr | 27,00 € | 32,13 € |
Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf
| Preise der Grundversorgung gültig ab 01.04.2026 | Einheit | netto | brutto inkl. 19% USt. |
|---|---|---|---|
1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung | pro Kilowattstunde | 31,044 ct | 36,94 ct |
1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung | pro Kilowattstunde | 32,424 ct | 38,59 ct |
1.2 Grundpreis | pro Jahr | 163,47 € | 194,53 € |
1.3 Durchschnitts-Höchstpreis | pro Kilowattstunde | 42,554 ct | 50,64 ct |
2.3 Schwachlast-Arbeitspreis | pro Kilowattstunde | 22,374 ct | 26,63 ct |
1.4 Verrechnungspreise | |||
Wechselstromzähler | pro Jahr | 25,16 € | 29,94 € |
Drehstromzähler ohne Leistungsmessung | pro Jahr | 34,36 € | 40,89 € |
Stromwandlersatz | pro Jahr | 37,43 € | 44,54 € |
Tarifschaltung | pro Jahr | 27,00 € | 32,13 € |
Zusammensetzung der Allgemeinen Preise für Strom Gewerbe
| Allgemeiner Tarif Gewerbe | Cent/kWh | Euro/Jahr | |
|---|---|---|---|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr brutto | 194,53 | ||
Verbrauchsunabhängiger Verrechnungspreis pro Jahr brutto | 40,89 | ||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro kWh brutto | 36,94 | ||
Im Bruttopreis (Grund- und Verrechnungspreis) enthaltene Umsatzsteuer: 19% | 37,59 | ||
Im Bruttopreis (Arbeitspreis) enthaltene Umsatzsteuer: 19% | 5,896 | ||
Verbrauchsunabhängiger (Grund- und Verrechnungspreis) pro Jahr netto | 197,83 | ||
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro kWh netto | 31,044 |
| Im Nettopreis enthalten | Cent/kWh | ||
|---|---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | ||
Konzessionsabgabe | 1,59 | ||
§ 19 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) | 1,559 | ||
Offshore-Netzumlage § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) | 0,941 | ||
KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) | 0,446 | ||
§ 18 AbLaV-Umlage (Verordnung für abschaltbare Lasten) | 0,000 |
| Im Nettopreis enthaltene Entgelte des Netzbetreibers | Cent/kWh | Euro/Jahr | |
|---|---|---|---|
Arbeitspreis | 6,90 | ||
Grundpreis | 80,00 | ||
Eintarifzähler-Messstellenbetrieb inkl. Messung | 7,70 | ||
Grundversorgungsanteil | 17,56 | 110,13 |
Der Strompreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis (Ziffer 1.1) für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), und aus dem Grundpreis (Ziffer 1.2) sowie dem Verrechnungspreis (Ziffer 1.4). Die Nettopreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb (inkl. Messung), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore Netzumlage, § 18 AbLaV sowie die Konzessionsabgaben. Die Preise verstehen sich einschließlich der Stromsteuer (derzeit 2,05 Cent/kWh) zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umatzsteuer (zurzeit 19%) gesondert ausgewiesen.
Ihr Ansprechpartner:
Ingo Stach
Telefon 02306 / 707-213
E-Mail schreiben
Nachfolgend finden Sie unsere Preise der Ersatzversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lünen GmbH. Die Ersatzversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946), inkl. der "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.
Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf
| Preise der Ersatzversorgung gültig ab 01.02.2023 | Einheit | netto | brutto inkl. 19% USt. |
|---|---|---|---|
1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung | pro Kilowattstunde | 37,915 ct | 45,12 ct |
1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung | pro Kilowattstunde | 39,295 ct | 46,76 ct |
1.2 Grundpreis | pro Jahr | 163,47 € | 194,53 € |
1.3 Durchschnitts-Höchstpreis | pro Kilowattstunde | 49,425 ct | 58,82 ct |
2.3 Schwachlast-Arbeitspreis | pro Kilowattstunde | 29,245 ct | 34,80 ct |
1.4 Verrechnungspreise | |||
Wechselstromzähler | pro Jahr | 25,16 € | 29,94 € |
Drehstromzähler ohne Leistungsmessung | pro Jahr | 34,36 € | 40,89 € |
Stromwandlersatz | pro Jahr | 37,43 € | 44,54 € |
Tarifschaltung | pro Jahr | 27,00 € | 32,13 € |
Der Strompreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis (Ziffer 1.1) für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), und aus dem Grundpreis (Ziffer 1.2) sowie dem Verrechnungspreis (Ziffer 1.4). Die Nettopreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb (inkl. Messung), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore Netzumlage, § 18 AbLaV sowie die Konzessionsabgaben. Die Preise verstehen sich einschließlich der Stromsteuer (derzeit 2,05 Cent/kWh) zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umatzsteuer (zurzeit 19%) gesondert ausgewiesen.
Dieser Preis gilt für Kunden im Niederspannungsnetz mit einer registrierenden Leistungsmessung, welche über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Ersatzversorgung kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Verfügt der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt über keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger, wird die Versorgung unterbrochen.
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.11 genannten Preisbestandteile werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.
Die Spotmarktpreise ergeben sich aus den Auktionsergebnissen der stündlichen Spotmarktpreise der EPEX Spot Auction Day-Ahead 60 min für die Preiszone DE-LU. Diese Preise sind in €/MWh ausgewiesen und derzeit von der EPEX Spot auf der Internetseite www.epexspot.com/en/market-data veröffentlicht. Zur Umrechnung in ct/kWh werden die Spotmarktpreise dividiert durch den Faktor 10. Für RLM-Kunden wird der veröffentlichte Preis der jeweiligen Lieferstunde zur Abrechnung des stündlichen Verbrauchs herangezogen. Darüber hinaus wird eine Handlingpauschale von 2,0 ct/kWh berechnet. Sollten die vorgenannten Börsenpreise nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen Börsenpreisen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr von der EPEX Spot erfolgt.
Die Stromlieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Der Lieferant ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht, eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.
Entgeltregelung zur Ersatzversorgung in Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung
| Preise und Bestandteile gültig ab 01.09.2022 | Einheit | Anmerkung | Preis |
|---|---|---|---|
1.1 Energiepreis (EP) | pro Stunde | = EPEXHour | + 2,00 ct |
1.2 EEG-Umlage | pro kWh | 0,00 ct | |
1.3 Netzentgelte (Jahresleistungspreissystem) | |||
Jahresnutzungsdauer < 2.500 h/a | |||
Leistungspreis | pro kW pro Jahr | 37,57 € | |
Arbeitspreis | pro kW | 5,080 ct | |
Jahresnutzungsdauer ≥ 2.500 | |||
Leistungspreis | pro kW pro Jahr | 80,10 € | |
Arbeitspreis | pro kW | 3,370 ct | |
1.4 Entgelt für Messstellenbetrieb | pro Jahr | 328,09 € | |
1.5 Konzessionsabgabe | pro kWh | 0,110 ct | |
1.6 KWK-Umlage | pro kWh | 0,378 ct | |
1.7 §19 StromNEV-Umlage | |||
für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh | pro kWh | 0,437 ct | |
für den Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh | pro kWh | 0,050 ct | |
1.8 Offshore-Netzumlage | pro kWh | 0,419 kWh | |
1.9 abLa-Umlage | pro kWh | 0,003 ct | |
1.10 Stromsteuer | pro kWh | 2,050 ct | |
1.11 Umsatzsteuer | 19 % |
Die Grundversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391,2396), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), inkl. "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an. Die Grundversorgung Lünen Erdgas Basis wird für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke angeboten.
Lünen Erdgas Basis für einen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh
| Preise der Grundversorgung gültig ab 01.04.2024 | Einheit | netto | brutto inkl. 19% USt. |
|---|---|---|---|
PREISSTUFE 1 (Verbrauch: bis 3.251 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 12,63 ct | 15,03 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 2,56 € | 3,05 € |
PREISSTUFE 2 (Verbrauch: 3.252–9.035 kWh) | |||
Arbeitspreis | je kWh | 10,84 ct | 12,90 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 7,41 € | 8,82 € |
PREISSTUFE 3 (Verbrauch: 9.036–36.840 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 10,33 ct | 12,29 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 11,25 € | 13,39 € |
PREISSTUFE 4 (Verbrauch: 36.841–61.371 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 10,23 ct | 12,17 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 14,32 € | 17,04 € |
MINDESTPREIS (Verbrauch: ab 61.372 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 10,51 ct | 12,51 ct |
Grundpreis je Zähler | entfällt |
Die Abrechnung erfolgt nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe 1 bis 4. Der Mindestpreis wird abgerechnet, wenn der Endpreis der günstigsten Preisstufe den Mindestpreis unterschreitet. Der Endpreis (netto) berechnet sich aus dem Arbeitspreis (netto) multipliziert mit der Verbrauchsmenge zzgl. Grundpreis (netto).
Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z.Z. 19%.
Die Kosten der technisch notwendigen Messeinrichtungen sind im Grundpreis eines jeden Tarifs enthalten. Für zusätzliche Messeinrichtungen (d. h. Messeinrichtungen, deren Aufstellung nicht durch die Art und Beschaffenheit der Tarifanlagen, sondern durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird) werden nachstehende Zuschläge zum Grundpreis erhoben:
| Preise für eine Messeinrichtung | Einheit | netto | brutto |
|---|---|---|---|
bis 6 m³ Eichleistung | pro Monat | 4,55 € | 5,41 € |
bis 10 m³ Eichleistung | pro Monat | 5,27 € | 6,27 € |
bis 20 m³ Eichleistung | pro Monat | 6,03 € | 7,18 € |
Die Zuschläge für größere Messeinrichtungen werden besonders festgesetzt. Die Arbeitspreise (netto) und der Mindestpreis (netto) beinhalten die CO2- Kosten nach BEHG, die Erdgassteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, das Netznutzungsentgelt, die Gasspeicherumlage und die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zzt. 19 % enthalten. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung)
Ihr Ansprechpartner:
Ingo Stach
Telefon 02306 / 707-213
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Die Ersatzversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391,2396), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), inkl. "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.
Lünen Erdgas Basis für die Ersatzversorgung
| Preise der Ersatzversorgung gültig ab 01.04.2024 | Einheit | netto | brutto inkl. 19% USt. |
|---|---|---|---|
PREISSTUFE 1 (Verbrauch: bis 3.251 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 21,78 ct | 25,92 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 2,56 € | 3,05 € |
PREISSTUFE 2 (Verbrauch: 3.252–9.035 kWh) | |||
Arbeitspreis | je kWh | 19,99 ct | 23,79 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 7,41 € | 8,82 € |
PREISSTUFE 3 (Verbrauch: 9.036–36.840 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 19,48 ct | 23,18 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 11,25 € | 13,39 € |
PREISSTUFE 4 (Verbrauch: 36.841–61.371 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 19,38 ct | 23,06 ct |
Grundpreis je Zähler | pro Monat | 14,32 € | 17,04 € |
MINDESTPREIS (Verbrauch: ab 61.372 kWh) | |||
Arbeitspreis | pro kWh | 19,66 ct | 23,40 ct |
Grundpreis je Zähler | entfällt |
Die Abrechnung erfolgt nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe 1 bis 4. Der Mindestpreis wird abgerechnet, wenn der Endpreis der günstigsten Preisstufe den Mindestpreis unterschreitet. Der Endpreis (netto) berechnet sich aus dem Arbeitspreis (netto) multipliziert mit der Verbrauchsmenge zzgl. Grundpreis (netto).
Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z.Z. 19%.
Die Kosten der technisch notwendigen Messeinrichtungen sind im Grundpreis eines jeden Tarifs enthalten. Für zusätzliche Messeinrichtungen (d. h. Messeinrichtungen, deren Aufstellung nicht durch die Art und Beschaffenheit der Tarifanlagen, sondern durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird) werden nachstehende Zuschläge zum Grundpreis erhoben:
| Preise für eine Messeinrichtung | Einheit | netto | brutto |
|---|---|---|---|
bis 6 m³ Eichleistung | pro Monat | 4,55 € | 5,41 € |
bis 10 m³ Eichleistung | pro Monat | 5,27 € | 6,27 € |
bis 20 m³ Eichleistung | pro Monat | 6,03 € | 7,18 € |
Die Zuschläge für größere Messeinrichtungen werden besonders festgesetzt. Die Arbeitspreise (netto) und der Mindestpreis (netto) beinhalten die CO2- Kosten nach BEHG, die Erdgassteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, das Netznutzungsentgelt, die Gasspeicherumlage und die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zzt. 19 % enthalten. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung)
Dieser Preis gilt für Kunden im Niederdrucknetz mit einer registrierenden Leistungsmessung welche über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.10 genannten Preisbestandteile werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.
Die Erdgaslieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
Entgeltregelung zur Erdgas-Ersatzversorgung in Niederdruck mit registrierender Leistungsmessung
| Preise und Bestandteile gültig ab 15.08.2022 | Einheit | Preis | |
|---|---|---|---|
1.1 Arbeitspreis Energie | pro kWh | 29,400 ct | |
1.2 CO₂-Preis | pro kWh | 0,544 ct | |
1.3 Gasbeschaffungsumlage (gültig ab 01.10.2022) | pro kWh | 2,419 ct | |
1.4 Gasspeicherumlage (gültig ab 01.10.2022) | wird noch veröffentlicht | ||
1.5 RLM-Bilanzierungsumlage | pro kWh | 0,000 € |
1.6 Netzentgelte (Entgeltfunktion)
| Arbeitspreis [Cent/kWh] = | 0,379 ct/kWh | + 0,095 Cent/kWh | |||||
| 1+ (Arbeit [kWh] : 14.500.000 kWh) 0,9 | |||||||
| Leistungspreis [€/kW/a] = | 15,73 €/kW | + 5,42 €/kW | |||||
| 1+ (Leistung [kW] : 7.000 kW) 0,1 | |||||||
| Preise und Bestandteile | Einheit | Preis | |
|---|---|---|---|
1.7 Entgelt für Messstellenbetrieb | |||
≤ G 100 | pro Jahr | 124,27 € | |
G 160 – G 400 | pro Jahr | 223,30 € | |
> G 400 | pro Jahr | 388,10 € | |
ZMU | pro Jahr | 330,10 € | |
Datenspeicher | pro Jahr | 180,00 € | |
Modem | pro Jahr | 90,00 € | |
1.8 Konzessionsabgabe | pro kWh | 0,030 ct | |
1.9 Energiesteuer | pro kWh | 0,550 ct | |
1.10 Umsatzsteuer | 19 % |
1. Grundpreis
| inkl. Trinkwasserzähler mit einem Dauerdurchfluss … Preisstand: 01.07.2018 | Einheit | netto | brutto inkl. 7% USt. |
|---|---|---|---|
bis Q₃ 16 bzw. Qₙ 10 m³/h | pro Jahr | 140,00 € | 149,80 € |
bis Q₃ 40 bzw. Qₙ 15 m³/h | pro Jahr | 540,66 € | 578,51 € |
bis Q₃ 63 bzw. Qₙ 40 m³/h | pro Jahr | 615,02 € | 658,07 € |
bis Q₃ 100 bzw. Qₙ 60 m³/h | pro Jahr | 750,19 € | 802,70 € |
bis Q₃ 250 bzw. Qₙ 150 m³/h | pro Jahr | 912,45 € | 976,32 € |
2. Mengenpreis
| gilt für die abgenommene Menge Trinkwasser Preisstand: 01.07.2023 | Einheit | netto | brutto inkl. 7% USt. |
|---|---|---|---|
Mengenpreis | pro m³ | 1,87 € | 2,00 € |
3. System-Entgelt
| gilt je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit Preisstand: 01.07.2018 | Einheit | netto | brutto inkl. 7% USt. |
|---|---|---|---|
System-Entgelt | pro Jahr | 36,00 € | 38,52 € |
Ihre Ansprechpartner:innen:
SWL-Kundenzentrum
Telefon 02306 / 707-235
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2. Zonenpreise
| Verbrauchszonen Preisstand: 01.07.2023 | Einheit | Preis | |
|---|---|---|---|
bis 2.000 m³ | pro Monat | 1,87 € | |
2.001 – 3.000 m³ | pro Monat | 1,83 € | |
3.001 – 5.000 m³ | pro Monat | 1,80 € | |
5.001 – 10.000 m³ | pro Monat | 1,76 € | |
ab 10.001 m³ | pro Monat | 1,72 € |
3. Grundpreise
| Grundpreis Preisstand: 01.07.2018 | Einheit | Preis | |
|---|---|---|---|
Grundpreis für jedes Betriebsgrundstück | pro Jahr | 211,08 € | |
Zusätzlich für jeden Zähler mit einem Dauerdurchfluss … | |||
bis Q₃ 16 bzw. Qₙ 10 m³/h | pro Jahr | 140,00 € | |
bis Q₃ 40 bzw. Qₙ 15 m³/h | pro Jahr | 540,66 € | |
bis Q₃ 63 bzw. Qₙ 40 m³/h | pro Jahr | 615,02 € | |
bis Q₃ 100 bzw. Qₙ 60 m³/h | pro Jahr | 750,19 € | |
bis Q₃ 250 bzw. Qₙ 150 m³/h | pro Jahr | 912,45 € |
Ihr Ansprechpartner:
Martin Schack
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Zuverlässigkeit, kalkulierbare Kosten und persönliche Betreuung: Beim Bezug von Wärme aus dem SWL-Wärmenetz stehen diese Faktoren im Vordergrund, egal wie groß oder klein Ihr Unternehmen ist. Auch bei einem Umstieg auf ein effizientes Wärmepumpen-System sind wir Ihr richtiger Parter.
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Eine Internet-Verbindung so schnell wie Licht: Mit SWL-Glasfaser erleben Sie stabiles Highspeed-Internet ohne Schwankungen. Internet, Telefon und TV kommen aus einer Hand – direkt aus Lünen, direkt von Ihren Stadtwerken. Prüfen Sie jetzt, ob Glasfaser bei Ihnen verfügbar ist und sichern Sie sich die Verbindung der Zukunft.
Vertrag, Tarif, Ausbau:
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24-Stunden-Hotline:
Technischer Support
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Ihre Vorteile als Geschäftskund:in der Stadtwerke Lünen
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Individuelle Tarife – exakt auf Leistung und Verbrauch Ihres Betriebs abgestimmt
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Persönliche Beratung vor Ort – mit kurzen Wegen und direkten Ansprechpartner:innen
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Info-Service zu aktuellen Markt-Entwicklungen – mit attraktiven Preis-Formeln
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Unterstützung beim Senken von Lastspitzen – für niedrigere Energie-Kosten
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Wirtschaftlich effiziente Versorgung – modern, verlässlich und unabhängiger von Energie-Importen
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Rahmenverträge bei mehreren Standorten – einfache und einheitliche Versorgung
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie zusätzliche Angaben rund um unsere Tarife sowie gesetzliche Bestimmungen.
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Verordnung und ergänzende Bedingungen (StromGVV, GasGVV)
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Infos zu den staatlich veranlassten Strompreis-Bestandteilen
gibt's unter netztransparenz.de