STADTWERKE LÜNEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

Versorgung, die zu Ihrem Unternehmen passt

Wir kennen Lünen – und wir wissen, was Betriebe hier benötigen. Ob Gewerbe oder Industrie: Die Stadtwerke versorgen Sie zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Wir beraten Sie persönlich und gestalten Tarife, die wir genau an Ihren Verbrauch anpassen. Weil wir vor Ort sind, erreichen Sie uns direkt – und wir sind schnell da, wenn Ihr Unternehmen Unterstützung braucht.

Unsere Angebote für Geschäftskund:innen

Wer zählt als Geschäftskund:innen – und welche Vorteile haben Sie?

Geschäftskund:innen erhalten bei den Stadtwerken Lünen keine Standardtarife, sondern Extra-Konditionen – ausgerichtet an Leistung und Verbrauch Ihres Betriebs.

  • Gewerbe-Kund:innen

    z. B. Imbiss- und Frisör-Betriebe, Cafés, Bäckereien, Wäschereien oder andere Dienstleister mit mehr als 32 kW Anschlussleistung

  • Industrie-Kund:innen

    Produzierende Unternehmen oder größere Märkte mit über 100.000 kWh Jahresverbrauch

  • Mehrere Standorte? Kein Problem.

    Für Unternehmen mit Filialen oder zusätzlichen Standorten bieten wir auf Wunsch Rahmenverträge, die Ihre Versorgung einfacher und wirtschaftlicher machen.

Strom-Produkte für Ihr Unternehmen

Nachfolgend finden Sie unsere Preise der Grundversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lünen GmbH. Die Grundversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946), inkl. der "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.

Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Preise der Grundversorgung

gültig ab 01.09.2023

Einheit

netto

brutto

inkl. 19% USt.

1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung

pro Kilowattstunde

32,044 ct

38,13 ct

1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung

pro Kilowattstunde

33,424 ct

39,77 ct

1.2 Grundpreis

pro Jahr

163,47 €

194,53 €

1.3 Durchschnitts-Höchstpreis

pro Kilowattstunde

43,554 ct

51,83 ct

2.3 Schwachlast-Arbeitspreis

pro Kilowattstunde

23,374 ct

27,82 ct

1.4 Verrechnungspreise

Wechselstromzähler

pro Jahr

25,16 €

29,94 €

Drehstromzähler ohne Leistungsmessung

pro Jahr

34,36 €

40,89 €

Stromwandlersatz

pro Jahr

37,43 €

44,54 €

Tarifschaltung

pro Jahr

27,00 €

32,13 €

Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Preise der Grundversorgung

gültig ab 01.04.2026

Einheit

netto

brutto

inkl. 19% USt.

1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung

pro Kilowattstunde

31,044 ct

36,94 ct

1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung

pro Kilowattstunde

32,424 ct

38,59 ct

1.2 Grundpreis

pro Jahr

163,47 €

194,53 €

1.3 Durchschnitts-Höchstpreis

pro Kilowattstunde

42,554 ct

50,64 ct

2.3 Schwachlast-Arbeitspreis

pro Kilowattstunde

22,374 ct

26,63 ct

1.4 Verrechnungspreise

Wechselstromzähler

pro Jahr

25,16 €

29,94 €

Drehstromzähler ohne Leistungsmessung

pro Jahr

34,36 €

40,89 €

Stromwandlersatz

pro Jahr

37,43 €

44,54 €

Tarifschaltung

pro Jahr

27,00 €

32,13 €

Zusammensetzung der Allgemeinen Preise für Strom Gewerbe

Allgemeiner Tarif Gewerbe

Cent/kWh

Euro/Jahr

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr brutto

194,53

Verbrauchsunabhängiger Verrechnungspreis pro Jahr brutto

40,89

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro kWh brutto

36,94

Im Bruttopreis (Grund- und Verrechnungspreis) enthaltene Umsatzsteuer: 19%

37,59

Im Bruttopreis (Arbeitspreis) enthaltene Umsatzsteuer: 19%

5,896

Verbrauchsunabhängiger (Grund- und Verrechnungspreis) pro Jahr netto

197,83

Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis pro kWh netto

31,044

Im Nettopreis enthalten

Cent/kWh

Stromsteuer

2,050

Konzessionsabgabe

1,59

§ 19 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung)

1,559

Offshore-Netzumlage § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

0,941

KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

0,446

§ 18 AbLaV-Umlage (Verordnung für abschaltbare Lasten)

0,000

Im Nettopreis enthaltene Entgelte des Netzbetreibers

Cent/kWh

Euro/Jahr

Arbeitspreis

6,90

Grundpreis

80,00

Eintarifzähler-Messstellenbetrieb inkl. Messung

7,70

Grundversorgungsanteil

17,56

110,13

Der Strompreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis (Ziffer 1.1) für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), und aus dem Grundpreis (Ziffer 1.2) sowie dem Verrechnungspreis (Ziffer 1.4). Die Nettopreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb (inkl. Messung), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore Netzumlage, § 18 AbLaV sowie die Konzessionsabgaben. Die Preise verstehen sich einschließlich der Stromsteuer (derzeit 2,05 Cent/kWh) zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umatzsteuer (zurzeit 19%) gesondert ausgewiesen.

Ihr Ansprechpartner: 
Ingo Stach
Telefon 02306 / 707-213
E-Mail schreiben

Nachfolgend finden Sie unsere Preise der Ersatzversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Lünen GmbH. Die Ersatzversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946), inkl. der "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.

Lünen Strom Basisprofi für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Preise der Ersatzversorgung

gültig ab 01.02.2023

Einheit

netto

brutto

inkl. 19% USt.

1.1 Arbeitspreis bei Eintarifrechnung

pro Kilowattstunde

37,915 ct

45,12 ct

1.1 Arbeitspreis bei Zweitarifrechnung

pro Kilowattstunde

39,295 ct

46,76 ct

1.2 Grundpreis

pro Jahr

163,47 €

194,53 €

1.3 Durchschnitts-Höchstpreis

pro Kilowattstunde

49,425 ct

58,82 ct

2.3 Schwachlast-Arbeitspreis

pro Kilowattstunde

29,245 ct

34,80 ct

1.4 Verrechnungspreise

Wechselstromzähler

pro Jahr

25,16 €

29,94 €

Drehstromzähler ohne Leistungsmessung

pro Jahr

34,36 €

40,89 €

Stromwandlersatz

pro Jahr

37,43 €

44,54 €

Tarifschaltung

pro Jahr

27,00 €

32,13 €

Der Strompreis wird errechnet aus dem Arbeitspreis (Ziffer 1.1) für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), und aus dem Grundpreis (Ziffer 1.2) sowie dem Verrechnungspreis (Ziffer 1.4). Die Nettopreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb (inkl. Messung), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore Netzumlage, § 18 AbLaV sowie die Konzessionsabgaben. Die Preise verstehen sich einschließlich der Stromsteuer (derzeit 2,05 Cent/kWh) zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umatzsteuer (zurzeit 19%) gesondert ausgewiesen.

Dieser Preis gilt für Kunden im Niederspannungsnetz mit einer registrierenden Leistungsmessung, welche über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Ersatzversorgung kann für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Verfügt der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt über keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger, wird die Versorgung unterbrochen.

Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.11 genannten Preisbestandteile werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.

Die Spotmarktpreise ergeben sich aus den Auktionsergebnissen der stündlichen Spotmarktpreise der EPEX Spot Auction Day-Ahead 60 min für die Preiszone DE-LU. Diese Preise sind in €/MWh ausgewiesen und derzeit von der EPEX Spot auf der Internetseite www.epexspot.com/en/market-data veröffentlicht. Zur Umrechnung in ct/kWh werden die Spotmarktpreise dividiert durch den Faktor 10. Für RLM-Kunden wird der veröffentlichte Preis der jeweiligen Lieferstunde zur Abrechnung des stündlichen Verbrauchs herangezogen. Darüber hinaus wird eine Handlingpauschale von 2,0 ct/kWh berechnet. Sollten die vorgenannten Börsenpreise nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen Börsenpreisen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr von der EPEX Spot erfolgt.

Die Stromlieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Der Lieferant ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht, eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.

Entgeltregelung zur Ersatzversorgung in Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung

Preise und Bestandteile

gültig ab 01.09.2022

Einheit

Anmerkung

Preis

1.1 Energiepreis (EP)

pro Stunde

= EPEXHour

+ 2,00 ct

1.2 EEG-Umlage

pro kWh

0,00 ct

1.3 Netzentgelte (Jahresleistungspreissystem)

Jahresnutzungsdauer < 2.500 h/a

Leistungspreis

pro kW pro Jahr

37,57 €

Arbeitspreis

pro kW

5,080 ct

Jahresnutzungsdauer ≥ 2.500

Leistungspreis

pro kW pro Jahr

80,10 €

Arbeitspreis

pro kW

3,370 ct

1.4 Entgelt für Messstellenbetrieb

pro Jahr

328,09 €

1.5 Konzessionsabgabe

pro kWh

0,110 ct

1.6 KWK-Umlage

pro kWh

0,378 ct

1.7 §19 StromNEV-Umlage

für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh

pro kWh

0,437 ct

für den Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh

pro kWh

0,050 ct

1.8 Offshore-Netzumlage

pro kWh

0,419 kWh

1.9 abLa-Umlage

pro kWh

0,003 ct

1.10 Stromsteuer

pro kWh

2,050 ct

1.11 Umsatzsteuer

19 %

  • Lukrative Vermarktung Ihrer Post-EEG-Anlage

  • Risikofreie und garantierte Erlöse

  • Starker Vermarktungs-Partner

  • Für Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung

Ihre Ansprechpartner:innen: 

Andre Hoffmann
Telefon 02306 / 707-156

Christina Benning
Telefon 02306 / 707-478

E-Mail schreiben

In wenigen Schritten zur Vermarktung Ihrer Erzeugungsanlage

Erdgas-Produkte für Ihr Unternehmen

Die Grundversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391,2396), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), inkl. "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an. Die Grundversorgung Lünen Erdgas Basis wird für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke angeboten.

Lünen Erdgas Basis für einen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh

Preise der Grundversorgung

gültig ab 01.04.2024

Einheit

netto

brutto

inkl. 19% USt.

PREISSTUFE 1 (Verbrauch: bis 3.251 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

12,63 ct

15,03 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

2,56 €

3,05 €

PREISSTUFE 2 (Verbrauch: 3.252–9.035 kWh)

Arbeitspreis

je kWh

10,84 ct

12,90 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

7,41 €

8,82 €

PREISSTUFE 3 (Verbrauch: 9.036–36.840 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

10,33 ct

12,29 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

11,25 €

13,39 €

PREISSTUFE 4 (Verbrauch: 36.841–61.371 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

10,23 ct

12,17 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

14,32 €

17,04 €

MINDESTPREIS (Verbrauch: ab 61.372 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

10,51 ct

12,51 ct

Grundpreis je Zähler

entfällt

Die Abrechnung erfolgt nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe 1 bis 4. Der Mindestpreis wird abgerechnet, wenn der Endpreis der günstigsten Preisstufe den Mindestpreis unterschreitet. Der Endpreis (netto) berechnet sich aus dem Arbeitspreis (netto) multipliziert mit der Verbrauchsmenge zzgl. Grundpreis (netto).

Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z.Z. 19%.

Die Kosten der technisch notwendigen Messeinrichtungen sind im Grundpreis eines jeden Tarifs enthalten. Für zusätzliche Messeinrichtungen (d. h. Messeinrichtungen, deren Aufstellung nicht durch die Art und Beschaffenheit der Tarifanlagen, sondern durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird) werden nachstehende Zuschläge zum Grundpreis erhoben:

Preise für eine Messeinrichtung

Einheit

netto

brutto

bis 6 m³ Eichleistung

pro Monat

4,55 €

5,41 €

bis 10 m³ Eichleistung

pro Monat

5,27 €

6,27 €

bis 20 m³ Eichleistung

pro Monat

6,03 €

7,18 €

Die Zuschläge für größere Messeinrichtungen werden besonders festgesetzt. Die Arbeitspreise (netto) und der Mindestpreis (netto) beinhalten die CO2- Kosten nach BEHG, die Erdgassteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, das Netznutzungsentgelt, die Gasspeicherumlage und die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zzt. 19 % enthalten. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung)

Ihr Ansprechpartner: 
Ingo Stach
Telefon 02306 / 707-213
E-Mail schreiben

Die Ersatzversorgung der Stadtwerke Lünen GmbH bieten wir zu den folgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391,2396), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), inkl. "Ergänzende Bedingungen" der Stadtwerke Lünen GmbH an.

Lünen Erdgas Basis für die Ersatzversorgung

Preise der Ersatzversorgung

gültig ab 01.04.2024

Einheit

netto

brutto

inkl. 19% USt.

PREISSTUFE 1 (Verbrauch: bis 3.251 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

21,78 ct

25,92 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

2,56 €

3,05 €

PREISSTUFE 2 (Verbrauch: 3.252–9.035 kWh)

Arbeitspreis

je kWh

19,99 ct

23,79 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

7,41 €

8,82 €

PREISSTUFE 3 (Verbrauch: 9.036–36.840 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

19,48 ct

23,18 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

11,25 €

13,39 €

PREISSTUFE 4 (Verbrauch: 36.841–61.371 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

19,38 ct

23,06 ct

Grundpreis je Zähler

pro Monat

14,32 €

17,04 €

MINDESTPREIS (Verbrauch: ab 61.372 kWh)

Arbeitspreis

pro kWh

19,66 ct

23,40 ct

Grundpreis je Zähler

entfällt

Die Abrechnung erfolgt nach der für den Kunden günstigsten Preisstufe 1 bis 4. Der Mindestpreis wird abgerechnet, wenn der Endpreis der günstigsten Preisstufe den Mindestpreis unterschreitet. Der Endpreis (netto) berechnet sich aus dem Arbeitspreis (netto) multipliziert mit der Verbrauchsmenge zzgl. Grundpreis (netto).

Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z.Z. 19%.

Die Kosten der technisch notwendigen Messeinrichtungen sind im Grundpreis eines jeden Tarifs enthalten. Für zusätzliche Messeinrichtungen (d. h. Messeinrichtungen, deren Aufstellung nicht durch die Art und Beschaffenheit der Tarifanlagen, sondern durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird) werden nachstehende Zuschläge zum Grundpreis erhoben:

Preise für eine Messeinrichtung

Einheit

netto

brutto

bis 6 m³ Eichleistung

pro Monat

4,55 €

5,41 €

bis 10 m³ Eichleistung

pro Monat

5,27 €

6,27 €

bis 20 m³ Eichleistung

pro Monat

6,03 €

7,18 €

Die Zuschläge für größere Messeinrichtungen werden besonders festgesetzt. Die Arbeitspreise (netto) und der Mindestpreis (netto) beinhalten die CO2- Kosten nach BEHG, die Erdgassteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, das Netznutzungsentgelt, die Gasspeicherumlage und die Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von zzt. 19 % enthalten. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrechnungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung)

Dieser Preis gilt für Kunden im Niederdrucknetz mit einer registrierenden Leistungsmessung welche über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.

Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.10 genannten Preisbestandteile werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.

Die Erdgaslieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.

Entgeltregelung zur Erdgas-Ersatzversorgung in Niederdruck mit registrierender Leistungsmessung

Preise und Bestandteile

gültig ab 15.08.2022

Einheit

Preis

1.1 Arbeitspreis Energie

pro kWh

29,400 ct

1.2 CO₂-Preis

pro kWh

0,544 ct

1.3 Gasbeschaffungsumlage (gültig ab 01.10.2022)

pro kWh

2,419 ct

1.4 Gasspeicherumlage (gültig ab 01.10.2022)

wird noch veröffentlicht

1.5 RLM-Bilanzierungsumlage

pro kWh

0,000 €

1.6 Netzentgelte (Entgeltfunktion)

Arbeitspreis [Cent/kWh] =  0,379 ct/kWh  + 0,095 Cent/kWh
1+ (Arbeit [kWh] : 14.500.000 kWh) 0,9
        
Leistungspreis [€/kW/a] =  15,73 €/kW+ 5,42 €/kW
1+ (Leistung [kW] : 7.000 kW) 0,1

Preise und Bestandteile

Einheit

Preis

1.7 Entgelt für Messstellenbetrieb

≤ G 100

pro Jahr

124,27 €

G 160 – G 400

pro Jahr

223,30 €

> G 400

pro Jahr

388,10 €

ZMU

pro Jahr

330,10 €

Datenspeicher

pro Jahr

180,00 €

Modem

pro Jahr

90,00 €

1.8 Konzessionsabgabe

pro kWh

0,030 ct

1.9 Energiesteuer

pro kWh

0,550 ct

1.10 Umsatzsteuer

19 %

Trinkwasser für Ihr Unternehmen

1. Grundpreis

inkl. Trinkwasserzähler mit einem Dauerdurchfluss …

Preisstand: 01.07.2018

Einheit

netto

brutto

inkl. 7% USt.

bis Q₃ 16 bzw. Qₙ 10 m³/h

pro Jahr

140,00 €

149,80 €

bis Q₃ 40 bzw. Qₙ 15 m³/h

pro Jahr

540,66 €

578,51 €

bis Q₃ 63 bzw. Qₙ 40 m³/h

pro Jahr

615,02 €

658,07 €

bis Q₃ 100 bzw. Qₙ 60 m³/h

pro Jahr

750,19 €

802,70 €

bis Q₃ 250 bzw. Qₙ 150 m³/h

pro Jahr

912,45 €

976,32 €

2. Mengenpreis

gilt für die abgenommene Menge Trinkwasser

Preisstand: 01.07.2023

Einheit

netto

brutto

inkl. 7% USt.

Mengenpreis

pro m³

1,87 €

2,00 €

3. System-Entgelt

gilt je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit

Preisstand: 01.07.2018

Einheit

netto

brutto

inkl. 7% USt.

System-Entgelt

pro Jahr

36,00 €

38,52 €

Ihre Ansprechpartner:innen: 
SWL-Kundenzentrum
Telefon 02306 / 707-235
E-Mail schreiben

1. Voraussetzung

Trinkwasserverbrauch je Betriebsgrundstück von mindestens 4.000 m³ pro Jahr.

2. Zonenpreise

Verbrauchszonen

Preisstand: 01.07.2023

Einheit

Preis

bis 2.000 m³

pro Monat

1,87 €

2.001 – 3.000 m³

pro Monat

1,83 €

3.001 – 5.000 m³

pro Monat

1,80 €

5.001 – 10.000 m³

pro Monat

1,76 €

ab 10.001 m³

pro Monat

1,72 €

3. Grundpreise

Grundpreis

Preisstand: 01.07.2018

Einheit

Preis

Grundpreis für jedes Betriebsgrundstück

pro Jahr

211,08 €

Zusätzlich für jeden Zähler mit einem Dauerdurchfluss …

bis Q₃ 16 bzw. Qₙ 10 m³/h

pro Jahr

140,00 €

bis Q₃ 40 bzw. Qₙ 15 m³/h

pro Jahr

540,66 €

bis Q₃ 63 bzw. Qₙ 40 m³/h

pro Jahr

615,02 €

bis Q₃ 100 bzw. Qₙ 60 m³/h

pro Jahr

750,19 €

bis Q₃ 250 bzw. Qₙ 150 m³/h

pro Jahr

912,45 €

4. Umsatzsteuer

Die jeweilige Umsatzsteuer ist vom Kunden zu bezahlen.

Ihr Ansprechpartner: 
Martin Schack
Telefon 02306 / 707-235
E-Mail schreiben

Wärme für Ihr Unternehmen

Zuverlässigkeit, kalkulierbare Kosten und persönliche Betreuung: Beim Bezug von Wärme aus dem SWL-Wärmenetz stehen diese Faktoren im Vordergrund, egal wie groß oder klein Ihr Unternehmen ist. Auch bei einem Umstieg auf ein effizientes Wärmepumpen-System sind wir Ihr richtiger Parter.

Ansprechpartner für die Industrie: 
Martin Schack
Telefon 02306 / 707-235
E-Mail schreiben

Ansprechpartner für das Gewerbe:
SWL-Kundenzentrum
Telefon 02306 / 707-3000
E-Mail schreiben

Wärmepumpe: platzsparend, geräuscharm, effizient

Fernwärme Trasse Baustelle

Der Anschluss ans Lüner Fernwärme-Netz lohnt sich

Glasfaser für Ihr Unternehmen

Eine Internet-Verbindung so schnell wie Licht: Mit SWL-Glasfaser erleben Sie stabiles Highspeed-Internet ohne Schwankungen. Internet, Telefon und TV kommen aus einer Hand – direkt aus Lünen, direkt von Ihren Stadtwerken. Prüfen Sie jetzt, ob Glasfaser bei Ihnen verfügbar ist und sichern Sie sich die Verbindung der Zukunft.

Vertrag, Tarif, Ausbau:
Team SWL-Glasfaser
Telefon 02306 / 707-3008
E-Mail schreiben

24-Stunden-Hotline:
Technischer Support
Telefon 02306 / 707-800
E-Mail schreiben

GLASFASER VON DEN STADTWERKEN LÜNEN

FÜR JEDEN ANSPRUCH DER PASSENDE TARIF

Ihre Vorteile als Geschäftskund:in der Stadtwerke Lünen

  • Individuelle Tarife – exakt auf Leistung und Verbrauch Ihres Betriebs abgestimmt

  • Persönliche Beratung vor Ort – mit kurzen Wegen und direkten Ansprechpartner:innen

  • Info-Service zu aktuellen Markt-Entwicklungen – mit attraktiven Preis-Formeln

  • Unterstützung beim Senken von Lastspitzen – für niedrigere Energie-Kosten

  • Wirtschaftlich effiziente Versorgung – modern, verlässlich und unabhängiger von Energie-Importen

  • Rahmenverträge bei mehreren Standorten – einfache und einheitliche Versorgung

Abschläge, Zählerstände und mehr online regeln

Fragen zu Ihrer Rechnung oder Ihrem Verbrauch?

Energie- und Trinkwasser-Versorgung anmelden oder abmelden

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie zusätzliche Angaben rund um unsere Tarife sowie gesetzliche Bestimmungen.

  • Verordnung und ergänzende Bedingungen (StromGVV, GasGVV)

    Hier herunterladen
  • Infos zu den staatlich veranlassten Strompreis-Bestandteilen

    gibt's unter netztransparenz.de
Eine telefonierende Stadtwerke-Mitarbeiterin im SWL-Kundenzentrum

Mit einer Spitzenlast von über 32 kW genießen Sie bei uns Vorteile für Gewerbe-Kunden. Lassen Sie sich beraten!

Strom und Erdgas
für das Gewerbe:
Ingo Stach
Telefon 02306 / 707-213
E-Mail schreiben

Wärme und Trinkwasser
für das Gewerbe:
SWL-Kundenzentrum
Telefon 02306 / 707-3000
E-Mail schreiben

Mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100.000 kWh genießen Sie bei uns Vorteile für Industrie-Kunden. Lassen Sie sich beraten!

Strom und Erdgas
für die Industrie:
Björn Fehrenz
Telefon 02306 / 707-259
E-Mail schreiben

Wärme und Trinkwasser
für die Industrie:
Martin Schack
Telefon 02306 / 707-235
E-Mail schreiben

Ihre Ansprechpartner:innen für Highspeed-Internet mit Glasfaser beraten Sie und helfen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Anschluss.

Glasfaser
Vertrag, Tarif, Ausbau:
Team SWL-Glasfaser
Telefon 02306 / 707-3008
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Glasfaser
24-Stunden-Hotline:
Technischer Support
Telefon 02306 / 707-800
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