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Abrechnungsbrennwerte

Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung zum 01. Oktober 2011 sind Gasnetzbetreiber im Verteilnetz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 verpflichtet, am 10. Werktag des Monats Abrechnungsbrennwerte des Vormonats zu veröffentlichen.

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