Förderung für Photovoltaik
So lohnt sich die Solar-Stromerzeugung!
Sichern Sie sich 20 Jahre EEG-Einspeisevergütung für Ihren überschüssigen Strom und lassen Sie sich das umweltfreundliche Energiekonzept staatlich fördern.
Photovoltaik: Warum Sie jetzt starten sollten
Der schnelle Start in die eigene Stromerzeugung lohnt sich insbesondere dank der EEG-Förderung. Darunter versteht man insbesondere die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, durch die Solarstromerzeuger finanziell gefördert werden. Sie ist das Kernstück des EEG und definiert den Betrag, den der Netzbetreiber an Sie als Betreiber einer PV-Anlage für jede Kilowattstunde Solarstrom entrichten muss, die in das öffentliche Netz eingespeist wird. Förderprogramme wie dieses sind von großer Bedeutung für den Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung.
Die Bundesnetzagentur ermittelt und veröffentlicht quartalsweise die geltenden Fördersätze für PV-Anlagen. Die Anpassung der Einspeisevergütung ist dabei abhängig von der zugebauten PV-Leistung in Deutschland. Je mehr Photovoltaikleistung installiert wird, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus.
Aktuell beträgt der Vergütungssatz für Kleinanlagen bis 10 kWp 8,64 Cent pro Kilowattstunde (Stand Oktober 2020). Der Vergütungssatz ist degressiv, jedoch sichern Sie sich die im Monat des Netzanschlusses geltende Förderhöhe für 20 Jahre. Zudem sind Anlagen bis 10 kWp Nennleistung von der EEG-Umlage befreit.
Abrechnung mit dem Netzbetreiber
Ein schriftlicher Vertrag mit dem Netzbetreiber ist meist nicht erforderlich. Im Rahmen der Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber ist die jährliche Abrechnung mit mehreren Abschlägen üblich. Für die Berechnung der Abschläge wird der erwartete Jahresertrag der PV-Anlage zugrunde gelegt. Zum jährlichen Abrechnungsdatum werden die erzeugten und eingespeisten Strommengen über die Zählerstände errechnet und dem Netzbetreiber die Einspeisevergütung (abzüglich der erhaltenen Abschläge und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.
Förderprogramme für Photovoltaik, Wärme und mehr
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte nationale Förderbank der Welt. KfW-Förderprogramme in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energieeffizienz sind die bekanntesten. So fördert die KfW unter anderem Privatpersonen beim Bau oder Kauf eines Hauses sowie wie bei der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Ein Passivhaus oder Plusenergiehaus bauen oder in eine PV-Anlage mit Stromspeicher investieren, die KfW-Förderung macht es möglich – mit zinsverbilligten Darlehen und Investitionszuschüssen.
Wie komme ich an die KfW-Förderung?
Wer eine KfW-Förderung anstrebt, etwa für eine PV-Anlage mit Stromspeicher oder für einen Stromspeicher zum Nachrüsten, der sollte sein Projekt zunächst professionell planen. Sie können sich von unseren Experten eine individuelle PV-Anlage und/oder den passenden Stromspeicher planen und sich ein persönliches Angebot dazu erstellen lassen. Mit dem Angebot gehen Sie dann zu Ihrer Bank, die für Sie die entsprechende KfW-Förderung abwickelt. Diese ist übrigens unabhängig von Einkommensgrenzen oder Familienstand, was die KfW-Förderprogramme besonders attraktiv macht. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Installation von Anlage oder Speicher gestellt werden. Ist alles korrekt eingegangen, können Sie mit einem zinsverbilligten Kredit über bis zu 100 % der Investitionskosten rechnen. Beim Kauf eines Stromspeichers sichern Sie sich im Rahmen des KfW-Programms 275 zudem einen Tilgungszuschuss von 10 % (Stand: Januar 2018). Das Programm endet, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind, oder mit Ablauf des Jahres 2018. Wenn Sie planen, sich mit PV-Anlage und Stromspeicher unabhängiger zu machen, sollten Sie daher nicht länger warten!
Unser Tipp: Sie können KfW-Förderprogramme auch kombinieren, z. B. die KfW-Förderung Photovoltaik mit dem KfW-Zuschuss für die Erneuerung der Heizung.
KfW-Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz im Überblick
- KfW-Energiesparhaus Bau oder Kauf (Programm 153)
- PV-Anlage Kauf (Programm 270)
- Stromspeicher Kauf (Programm 275)
- Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen (Programme 151 und 152)
- KfW-Förderung Heizung bei Umstellung auf erneuerbare Energien (Programm 167)
- Investitionszuschuss für die Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen (Programm 430)
- Baubegleitung zur energieffizienten Sanierung (Programm 431)
Konditionen
Mit einem KfW-Kredit können bis zu 100 % der Investitionskosten eines Speichersystems und einer PV-Anlage finanziert werden. Die Auszahlung beträgt 100 % der Kreditsumme. Der Kredit ist als Ganzes oder in Teilbeträgen abrufbar und muss spätestens zwölf Monate nach der Kreditzusage in Anspruch genommen werden. Spätestens 18 Monate nach der Kreditzusage muss gegenüber der Hausbank nachgewiesen sein, dass die Installation des Speichersystems fachgerecht erfolgt ist.
Folgende Kreditlaufzeiten sind dabei verfügbar:
- 5 Jahren bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- 10 Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
- 20 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren
In den tilgungsfreien Anlaufjahren müssen nur die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeiträge gezahlt werden. Danach erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen Raten. Bei einer vorzeitigen Tilgung des ausstehenden Kreditbetrags muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.
Wie können Sie die KfW-Förderung beantragen?
Den entsprechenden Förderantrag können Sie auf der Website der KfW herunterladen und ist bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einzureichen (jedoch nicht direkt bei der KfW-Bank). Dabei ist wichtig, dass der entsprechende Antrag vor Abschluss des verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrages gestellt wird. Form und Umfang der Besicherung des Kredits verhandeln Sie als Antragsteller direkt mit dem von Ihnen ausgewählten Kreditinstitut.
Voraussetzungen für die Förderung eines Stromspeichers
Ihre PV-Anlage …
- darf nicht vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb gegangen sein
- muss einen Netzanschluss haben, sodass ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist werden kann
- darf eine Nennleistung von 30 kWp nicht überschreiten
- darf eine Einspeiseleistung von 50 % der Nennleistung der Anlage nicht überschreiten (50%-Wirkleistungsbeschränkung), um eine Netzüberlastung bei Produktionsspitzen zu vermeiden
Wechselrichter …
- müssen über eine elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung verfügen, über die der Netzbetreiber bei Bedarf eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung vornehmen kann
- müssen über eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen
Beide Anforderungen müssen durch eine entsprechende Zertifizierung oder durch eine Herstellererklärung nachgewiesen werden.
Jetzt die Initiative ergreifen
Da die gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung von Solarenergie regelmäßig neu kalkuliert wird und dabei einer tendenziellen Degression unterliegt, ist es sinnvoll, so früh wie möglich auf Solarenergie zu setzen. Die Einspeisevergütung bleibt ab Inbetriebnahme für mindestens 20 volle Jahre konstant, das heißt: für den Rest des laufenden Jahres und 20 weitere. Somit wirken sich eventuelle Degressionen der Einspeisevergütung nach diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Ihre Anlage aus. Das sorgt für Planungssicherheit, was Ihre Einnahmen durch Einspeisung betrifft.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur EEG-Förderung sowie zur optimalen Nutzung Ihrer PV-Anlage zur Verfügung.