Ihr Netzanschluss bei den Stadtwerken Lünen
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Lünen. Der Anschluss erfolgt auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17–19 sowie die die nachgelagerten Verordnungen über die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV).
Die folgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher, die Kostenerstattungsregelungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Lünen.
Wenn Sie beim Thema Netzzugang Fragen zu Planung, Betrieb oder Instandhaltung haben, sprechen Sie uns an. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne ausführlicher.
Ihr Ansprechpartner
Netzanschlussvertrag (Niederspannung)
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TAB Niederspannung 2019 (1 MB)
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Netzanschlussvertrag Strom (292 KB)
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Ergänzende Begingungen (279 KB)
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Zustimmungserklärung Strom (212 KB)
- NAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- die VDE-AR-N 4100 ist anzuwenden
- die VDE-AR-N 4105 ist anzuwenden
Ergänzungen sind bei den Stadtwerken Lünen zu erfragen.
Netzanschlussvertrag (Strom) ab Mittelspannung
- Wir verweisen auf die VDE AR-N 4110.
Ergänzungen sind bei den Stadtwerken Lünen zu erfragen.