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Preise für Ihren Netzanschluss bei den Stadtwerken Lünen

Der individuelle Anschlusskostenbeitrag wird anhand Ihres Wohnobjekts errechnet. Diesen Beitrag zahlen Sie nur einmal zu Beginn des Vertragsverhältnisses. Seine Höhe hängt dabei vom Wärmebedarf des Gebäudes und dem Aufwand für die Leitungsverlegung ab.

Hier können Sie die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) herunterladen:

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Ralf Wenning
02306 / 707-136
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