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Zahlungsrückstände

Ihnen droht die Unterbrechung der Versorgung mit Energie- und/oder Trinkwasser aufgrund von Zahlungsrückständen?

Sollte Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt der Ausgleich von Forderungen nicht möglich sein, haben Sie gemäß EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, mit einer Abwendungsvereinbarung eine Sperrung der Zähler abzuwenden. Das hierzu notwendige Dokument steht Ihnen unten auf dieser Seite als PDF zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Vereinbarung kann nur zustande kommen, wenn diese vor einer Sperrung bei uns eingeht.

Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Teilzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss hier spätestens innerhalb der nächsten sechs Monate beglichen werden. Sollte dies nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an.

Wie können Sie generell eine Sperrung vermeiden und aktiv zum Ausgleich der Forderungen beitragen?

  • Zahlen Sie Ihre Verbindlichkeiten.
  • Nehmen Sie als Kunde des Jobcenters oder des Sozialamtes Kontakt mit Ihrem Betreuungsteam auf und melden sich gemeinsam bei uns.
  • Sie bekommen kein ALG II und keine Sozialhilfe? Schulden- und Verbraucherberatungen, Wohlfahrtsverbände oder Ihre Gemeinde / Stadt Lünen können helfen. Lassen Sie sich beraten.
  • Es besteht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben? Senden Sie uns bitte ein schriftliches Attest.

Beratungsstellen

Informationen über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung, ohne Mehrkosten für Sie, können Sie beispielsweise erhalten bei:

Ihr Ansprechpartner

SWL-Forderungsmanagement
02306 / 707-3003
Kontakt
Rückruf

Sie wünschen einen Rückruf oder haben Fragen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.