Bioenergie Lünen GmbH & Co. KG
Buchenberg 80
44532 Lünen
Telefon 02306 / 9290-115
Telefax 02306 / 9290-116
Die Bioenergie Lünen GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen des Stadtwerke Lünen-Konzerns. Einer der Betriebsbereiche der Bioenergie Lünen ist die seit 2009 in Betrieb genommene hochmoderne Biogasanlage auf dem Gelände des Stadthafens am Buchenberg 80. Dort wird aus Biomasse Biogas gewonnen. Über ein separates Leitungsnetz wird das Biogas vom Stadthafen zu den SWL-Blockheizkraftwerken im gesamten Stadtgebiet transportiert.
Für die Lagerung der Maissilage unterhält die Bioenergie ein eigenes Mais-Silo mit einer Kapazität von rund 40.000 Tonnen. Mit der Einlagerung der jährlichen Maisernte können pro Jahr bis zu 27 Millionen kWh umweltfreundlicher Strom in der Biogasanlage produziert werden. Das entspricht in etwa dem Bedarf von 6.000 Haushalten in einem Zeitraum von zwölf Monaten (bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.500 kWh).
Störfallverordnung
Die Biogasanlage ist ein Betriebsbereich der Bioenergie Lünen GmbH & Co. KG, der der Störfallverordnung unterliegt. Als zuständige Überwachungsbehörde führt die Bezirksregierung Arnsberg in regelmäßigen Abständen Vor-Ort-Besichtigungen durch.
Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17(1) StörfallV sowie weitere Informationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 53 (Immissionsschutz), Fachbereich Anlagensicherheit – Störfallrecht.
Im Flyer (Download unten auf dieser Seite) informieren wir Sie über die Funktionsweise der Biogasanlage sowie über mögliche Gefahren, die von ihrem Betrieb ausgehen können.
Zuständige Behörde
Die für die Überwachung der Biogasanlage zuständige Behörde ist die
- Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 53 (Immissionsschutz / Anlagensicherheit)
Ruhrallee 1–3
44139 Dortmund
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/stoerfallrecht/
Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die durchgeführten Vor-Ort-Besichtigungen und den entsprechenden Überwachungsplan nach § 17 (1) StörfallV. Außerdem erhalten Sie dort weitere Informationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG).
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Biogasanlage durch die Bezirksregierung Arnsberg hat stattgefunden am: 15.10.2019