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Ersatzversorgung

Entgeltregelung zur Ersatzversorgung in Niederdruck mit registrierender Leistungsmessung
Stand: 15. August 2022

Dieser Preis gilt für Kunden im Niederdrucknetz mit einer registrierenden Leistungsmessung welche
über die Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz beliefert werden. Diese Lieferung kann
vom Kunden jederzeit und ohne eine Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die
Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.

Das vom Kunden zu zahlende Entgelt setzt sich aus den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten
Preisbestandteilen zusammen. Die in Ziffer 1.2 bis 1.10 genannten Preisbestandteile werden vom
Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung in geltender Höhe geschuldet.

Die Erdgaslieferung wird monatlich abgerechnet. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang der Rechnung fällig.

1.1 Arbeitspreis Energie 29,400 Cent/kWh
1.2 CO2-Preis 0,544 Cent/kWh
1.3 Gasbeschaffungsumlage (Gültig ab 01.10.2022) 2,419 Cent/kWh
1.4 Gasspeicherumlage (Gültig ab 01.10.2022) wird noch veröffentlicht  
1.5 RLM-Bilanzierungsumlage 0,000 Cent/kWh

1.6 Netzentgelte (Entgeltfunktion)

Arbeitspreis [Cent/kWh] =   0,379 ct/kWh   + 0,095 Cent/kWh
1+ (Arbeit [kWh] : 14.500.000 kWh) 0,9
               
Leistungspreis [€/kW/a] =   15,73 €/kW + 5,42 €/kW
1+ (Leistung [kW] : 7.000 kW) 0,1

1.7 Entgelt für Messstellenbetrieb <= G 100 124,27 €/a
  G 160 – G 400 223,30 €/a
  > G 400 388,35 €/a
  ZMU 330,10 €/a
  Datenspeicher 180,00 €/a
  Modem 90,00 €/a
1.8 Konzessionsabgabe 0,030 Cent/kWh
1.9 Energiesteuer 0,550 Cent/kWh
1.10 Umsatzsteuer 19 %
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