drucken

IHR NETZANSCHLUSS BEI DEN STADTWERKEN LÜNEN

Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Lünen. Der Anschluss erfolgt auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17–19 sowie die die nachgelagerten Verordnungen über die „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV).

Der Netz-Hausanschluss für Ihre Immobilie wird durch die Stadtwerke Lünen als Ihrem Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und falls erforderlich stillgelegt. Änderungen des Netzanschlusses können Sie als Anschlussnehmer bei uns über unser Online-Portal anfragen.

Weitere Informationen für Bauherren und Architekten haben wir für Sie in der Broschüre „Information über Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Trinkwasser“ zusammengestellt.

Die folgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher, die Kostenerstattungsregelungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Lünen.

Netzanschlussvertrag (Niederspannung)

Ergänzungen sind bei den Stadtwerken Lünen zu erfragen.

Netzanschlussvertrag (Strom) ab Mittelspannung

  • Wir verweisen auf die VDE AR-N 4110.

Ergänzungen sind bei den Stadtwerken Lünen zu erfragen.

Ihr Ansprechpartner

Tobias Meschke
02306 / 707-158
Kontakt
Rückruf

Sie wünschen einen Rückruf oder haben Fragen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.