Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 1. Juli 2021 ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH für die Belieferung von Endverbrauchern mit Strom bis zum 31. Dezember 2024 als Grundversorger festgestellt worden.
Das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Stadt Lünen.
PLZ | Gemeinde | AGS | Konzessionsgebiet der SWL, Anteil in % | darin Grundversorger |
---|---|---|---|---|
44532 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
44534 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
44536 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen erfolgt zum 1. Juli 2024.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Endverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Erdgas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Lünen durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.