drucken

Grundversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum 1. Juli 2021 ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH für die Belieferung von Endverbrauchern mit Strom bis zum 31. Dezember 2024 als Grundversorger festgestellt worden.

Das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Stadt Lünen.

PLZ Gemeinde AGS Konzessionsgebiet der SWL, Anteil in % darin Grundversorger
44532 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen
44534 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen
44536 Lünen 05978024 100,00 Stadtwerke Lünen

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen erfolgt zum 1. Juli 2024.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Endverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Erdgas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Lünen durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Ihr Ansprechpartner

Martin Richter
02306 / 707-121
Kontakt
Rückruf

Sie wünschen einen Rückruf oder haben Fragen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.