drucken

Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit Stand vom 2. September 2016 sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor.

Allgemeine Information zum Messstellenbetriebsgesetz für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen GmbH

Das in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz regelt ab dem Jahr 2017 die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys).

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messseinrichtungen (mME)

Partnerunternehmen

Die Stadtwerke Lünen GmbH kooperiert mit dem Dienstleistungsunternehmen NZR GmbH & Co. KG. Mitarbeiter dieser Firma tragen stets einen Dienstausweis, der sie als Kooperationspartner der Stadtwerke Lünen ausweist.

Folgende Arbeiten führt NZR im Auftrag der Stadtwerke Lünen durch:

  • Turnuswechsel im Erdgas- und Trinkwasserbereich
  • Hausanschlusskontrollen für die Sparten Strom, Erdgas und Trinkwasser

Bei Rückfragen zu unserem Kooperationspartner oder deren Mitarbeiter wenden Sie sich gern an den unten genannten Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner

Messstellenbetrieb
02306 / 707-171
Kontakt
Rückruf

Sie wünschen einen Rückruf oder haben Fragen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Wir rufen Sie gern zurück.