Netzanschlussvertrag zur Anbindung der elektrischen Anlagen an das Verteilernetz der SWL
Der Netzanschlussvertrag regelt die technische Anbindung der elektrischen Anlagen der Anschlussnehmer an das Verteilnetz der Stadtwerke Lünen. Darüber hinaus sind die AVBelt (Allgemeinen Versorgungsbedingungen) und die technischen Richtlinien für den Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz (VDN, in der jeweils gültigen Fassung) nebst Ergänzung und Änderungen bzw. die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz zu beachten. Vertragspartner sind die Eigentümer des Anschlusses beziehungsweise sein Bevollmächtigter und der Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Lünen.
Mit dem Abschluss des Netzanschlussvertrags erwirbt jeder Kunde das Recht, das Verteilnetz der Stadtwerke Lünen bis zur vereinbarten Netzanschlusskapazität zu nutzen.
Netzanschlussvertrag (Strom) ab Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag
Dieser Vertrag wird zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer geschlossen. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Nutzung des Anschlusses durch den Strombezug an der jeweiligen Entnahmestelle.
Alle Haushalts- und Kleingewerbekunden sind in der Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 einheitlich gesetzlich geregelt. Ein Anschlussnutzungsvertrag müssen diese Kunden nicht abschließen.
Netznutzungsvertrag / Lieferanten-Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag regelt alle organisatorischen Fragen der Netznutzung. Dieser wird mit jedem Netznutzer geschlossen.
Die Energie ist nicht Bestandteil des Vertrages.Die meisten Kunden schließen mit Ihrem Lieferanten einen so genannten All-inclusive-Vertrag ab; dann ist ein Netznutzungsvertrag nicht erforderlich. Die Netzentgelte werden in dem Fall vom Lieferanten an den Netzbetreiber gezahlt (Lieferantenrahmenvertrag).
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EDI-Rahmenvereinbarung (198 KB)
Um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, treten bei Ausfall des Energielieferanten die Ersatzbelieferungen der Stadtwerke Lünen ein. Diese Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Kunde einen neuen Lieferanten gefunden haben. Andernfalls kann die Versorgung im Rahmen eines Neuvertrages aufrechterhalten werden.
Niederspannungs-Kunden können sich für das analytische Lastprofilverfahren oder für die genaue Abrechnung mittels Lastgangzähler entscheiden.
Für Kunden mit Jahreshöchstleistungen >30 kW oder einem Jahresverbrauch >100.000 kWh/a sind fernausgelesene Lastgangzähler erforderlich. Die auftretenden Abweichungen zwischen der im analytischen Lastprofil berücksichtigten und der tatsächlich verbrauchten Energie von Kunden ohne registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung werden jährlich bilanziert und mit den Preisen der Mehr- und Mindermengen verrechnet.
Bei Netzkunden mit Lastgangzähler sind zur Bestimmung des Netznutzungsentgeltes die Jahresarbeit in kWh, die Jahreshöchstleistung in kW (sofern bekannt), die Spannungsebene, die Lage im Netz der Kundenentnahmestelle für Netznutzer mit Leistungsmessung und die Reservenetzkapazität erforderlich.
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Netznutzungsvertrag Strom 2022 (301 KB)
Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte
Für die Stadtwerke Lünen gelten folgende Netznutzungsentgelte. Der am Verteilnetz der Stadtwerke Lünen angeschlossene Netzkunde ist mit jährlichen Netznutzungsentgelten an den entsprechenden Netzkosten beteiligt. Kunden mit einem hohen, zeitlich begrenzten Leistungsbedarf, der atypisch zur sonstigen Leistungsaufnahme des Jahres steht, können alternativ eine Netznutzung auf Basis von Monatsleistungspreisen wählen. Das Preissystem der Netznutzungsentgelte ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Verteilnetzes der Stadtwerke Lünen zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.