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GENEHMIGUNG DER INSTALLATION VON LADESÄULEN UND WALLBOXEN

Sie möchten Ihre Wallbox anmelden oder genehmigen lassen?

Wallbox installieren und Elektroauto zu Hause laden – so einfach stellt man sich das vor, doch tatsächlich ist es etwas komplexer. Seit März 2019 müssen alle Ladeinrichtungen beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Der Grund: Mit steigender Zahl an Haushalten und Gewerbebetrieben, die Elektrofahrzeuge betreiben und laden, soll es nicht zu unvorhergesehenen Überlastungen des Stromnetzes kommen. Während des Anmeldeprozesses überprüfen wir außerdem für Sie, ob Ihr Netzanschluss für Ihre gewünschte Ladeeinrichtung ausgelegt ist.

Tipp: Bitte sprechen Sie zusätzlich mit dem Fachunternehmen die Anpassung Ihrer Installation ab.

  • Ladeeinrichtungen zwischen 3,7 und 11 kW
    Auf Basis der geltenden Niederspannungsverordnung (NAV) § 19 sind grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Ladeeinrichtungen zwischen 11 und 22 kW
    Die Inbetriebnahme dieser Ladeeinrichtung muss vor Beginn der Installation der Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber durch das beauftragte Fachunternehmen beantragt und genehmigt werden.

Sie möchten Ihre Ladesäule anmelden oder genehmigen lassen?

In nur 5 Schritten zu Ihrer neuen Ladeeinrichtung:

  1. Auswahl Ladeeinrichtung und Kontaktaufnahme zum einem konzessionierten Fachunternehmen
  2. Überprüfung der Hausinstallation durch das Fachunternehmen
  3. Anmeldung oder Genehmigungsanfrage der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber, hier: Stadtwerke Lünen (siehe Antragsformular unten)
  4. Bearbeitung und Bestätigung Ihrer Anfrage durch den Netzbetreiber
  5. Beauftragung der Installation durch das Fachunternehmen und ggf. Verstärkung des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber

Ihr Ansprechpartner

Thomas Heinzel
02306 / 707-122
Kontakt
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