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Änderungen bei An- und Abmeldungen

Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für den Wechsel des Energieanbieters in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Ziel ist es, den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen auf Sie zukommen und worauf Sie künftig achten sollten.

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die den Wechsel des Energieanbieters beschleunigen sollen. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erfahren Sie künftig deutlich schneller, ab wann Ihr neuer Energielieferungsvertrag starten kann. Sobald Sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, stimmen sich Energielieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab – und informieren Sie darüber.
Wichtig zu wissen: Das bedeutet nicht, dass der Anbieterwechsel innerhalb eines Tages vollzogen wird. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Die Neuerung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn Ihres neuen Strombezugs.

Marktlokation

Ab Juni 2025 wird die Marktlokations-ID (MaLo-ID) zum entscheidenden Faktor für einen zügigen und reibungslosen Anbieterwechsel. Diese 11-stellige Kennung muss beim Abschluss eines neuen Strom- oder Erdgasvertrags angegeben werden – nur dann kann der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig eingeleitet werden. Sie finden die Marktlokation auf Ihrer letzten Strom- oder Erdgasabrechnung oder fragen Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber nach.

Was gilt es zukünftig bei einem Umzug zu beachten?

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen von Ein- oder Auszügen nicht mehr möglich. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einziehen oder ausziehen – die Fristen gelten in beiden Fällen gleichermaßen. Wichtig: Die Folgen einer verspäteten Meldung können jedoch unterschiedlich ausfallen:

Bei Einzug: Wenn Sie Ihren Einzug verspätet melden, übernimmt zunächst automatisch der örtliche Grundversorger die Energielieferung – oft zu höheren Preisen als bei Ihrem gewünschten Anbieter. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihr Vormieter oder der Vermieter für den Energieverbrauch der ersten Tage haftet.

Bei Auszug: Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, endet Ihr Energielieferungsvertrag nicht automatisch mit dem Umzug! In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Energieverbrauch in Ihrer bisherigen Wohnung verantwortlich – selbst dann, wenn dort bereits jemand anderes eingezogen ist.

Kann es zu Verzögerungen kommen?

Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist eine umfangreiche Umstellung im gesamten Energiemarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Umzugs kommen.
Unser Tipp für Sie:
Nutzen Sie doch unser SWL-Onlineportal. Damit sind Sie unabhängig von Öffnungszeiten und Terminen und können Ihren Umzug per Knopfdruck dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt.

Häufig gestellte Fragen

Nein, das ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Bislang konnten An- und Abmeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen – diese Möglichkeit entfällt künftig. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Meldungen mit Wirkung zu einem zukünftigen Datum erlaubt.

Ein Beispiel: Wenn Sie zum 1. August umziehen, muss die Anmeldung Ihres neuen Energielieferungsvertrags 14 Tage vor diesem Datum erfolgen, also spätestens am 18. Juli. Eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugsdatum ist dann gesetzlich ausgeschlossen.
Nein, Ihre bestehenden Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin wie bisher.

Die neue gesetzliche Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf im Hintergrund: Sobald Ihr aktueller Vertrag endet oder kündbar ist, kann die Belieferung durch einen neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden beginnen. Ein vorzeitiger Wechsel während der laufenden Vertragsdauer ist auch künftig nicht möglich.
Nein. Die 24-Stunden-Regelung bezieht sich ausschließlich auf die technische Abstimmung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Ein Anbieterwechsel ist weiterhin nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag kündbar ist und die entsprechenden Fristen eingehalten werden.
Den Zählerstand können Sie spätestens am Tag des Umzuges übermitteln. Wichtig ist jedoch, dass die Bekanntgabe des Umzugs schon 14 Tage vorher erfolgt. Am einfachsten ist die Angabe des Zählerstands über unser SWL-Onlineportal.


Gesetzliche Grundlage
Informationen zur gesetzlichen Grundlage finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

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