Post-EEG-Anlagen
Wenn die EEG-Förderung Ihrer Anlage ausläuft

Im Jahr 2000 wurde mit der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen, die Förderung erneuerbarer Energien sowie die aktive Erfüllung gesetzter Klimaziele zu erreichen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.“ (EEG 2017 § 1)
Im Jahr 2020 wird das EEG 20 Jahre alt. Zum 01.01.2021 laufen die ersten Anlagen aus der im EEG garantierten zwanzigjährigen Einspeisevergütung. Zunächst sind diejenigen Anlagen betroffen, die vor dem 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden.
Sie sind Pionier der ersten Stunde? Ihre Erneuerbare-Energien-Anlage fällt unter die oben genannten Kriterien?
Mit Ihrer Entscheidung, erneuerbare Energie selbst zu produzieren und ins Stromnetz einzuspeisen, haben Sie frühzeitig ein Zeichen für Ökologie und Nachhaltigkeit gesetzt. Für die Zeit nach dem Ende der staatlichen Einspeiseförderung (sog. Post-EEG-Phase) gibt es attraktive Möglichkeiten für die weitere Nutzung Ihrer Anlage:
- Energie verkaufen: Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Direktvermarktung Ihrer Energie! Auch eine Weiterführung der aktuellen Einspeisung ist möglich.
- Energie selbst verbrauchen: Rüsten Sie gemeinsam mit uns Ihre Anlage auf Eigenverbrauch um.
- Energie selbst verbrauchen und speichern: Durch Hinzunahme eines Speichers steigt Ihr Autarkiegrad. Wir empfehlen Ihnen die passenden Produkte und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Überschussmengen können auch bei der Umstellung auf Eigenverbrauch durch Sie veräußert werden.
Ihre Erneuerbare-Energien-Anlage fällt aus der Einspeisevergütung? Kontaktieren Sie uns, gemeinsam finden wir für Sie eine passende Lösung! Unter der Rufnummer 02306 / 707-3010 gelangen Sie direkt zu den Ansprechpartnern der SWL-Energieberatung.
FAQ – Das Wichtigste im Überblick
b. Informationen zum Marktwert finden Sie unter: Marktwertübersicht
c. Informationen der Verbraucherzentrale: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die Förderung ausläuft?