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Preisbremsen Strom, Gas und Wärme

Im Dezember 2022 hat der Bundesrat den vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzesentwürfen zu den Strom-, Erdgas-, und Wärmepreisbremsen zugestimmt (näheres siehe hier). Ziel dieser Preisbremsen ist es, Privathaushalte und Unternehmen von den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Preisbremsen werden durch die Energielieferanten zu März 2023 umgesetzt.

Aktueller Hinweis: Die Stadtwerke Lünen arbeiten derzeit an der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Alle Anspruchsberechtigten erhalten im Laufe des März 2023 eine Information darüber, wie hoch die Entlastung ausfällt und wie sich der Abschlag im Rahmen der Preisbremsen ändert. Den geänderten Abschlagsbetrag für den Monat März buchen wir sukzessive im Zeitraum 24. bis 31. März ab. Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

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