Antrag Ratenzahlung
Gerne räumen wir Ihnen als unseren Kunden eine Ratenzahlung auf Ihre offenen Rechnungsbeträge ein.
Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Der Forderungsbetrag
- ist mit der Jahresendabrechnung entstanden oder
- ist durch eine Umzugsschlussrechnung entstanden und
- es wurden alle sonstigen Abschlagsforderungen von Ihnen beglichen
Wir gewähren keine Ratenzahlung
- wenn die Energie- und/oder Trinkwasserversorgung eingestellt ist
- auf nicht ausgeglichene Abschlagsforderungen
- 4 Wochen nach der Fälligkeit einer Rechnung
Die Raten werden jeweils am 5., 15. oder 20. eines jeden Monats fällig. Forderungen aus der Jahresendabrechnung sind bis November des laufenden Jahres auszugleichen