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Antrag Ratenzahlung

Gerne räumen wir Ihnen als unseren Kunden eine Ratenzahlung auf Ihre offenen Rechnungsbeträge ein.

Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Der Forderungsbetrag

  1. ist mit der Jahresendabrechnung entstanden oder
  2. ist durch eine Umzugsschlussrechnung entstanden und
  3. es wurden alle sonstigen Abschlagsforderungen von Ihnen beglichen

Wir gewähren keine Ratenzahlung

  1. wenn die Energie- und/oder Trinkwasserversorgung eingestellt ist
  2. auf nicht ausgeglichene Abschlagsforderungen
  3. 4 Wochen nach der Fälligkeit einer Rechnung

Die Raten werden jeweils am 5., 15. oder 20. eines jeden Monats fällig. Forderungen aus der Jahresendabrechnung sind bis November des laufenden Jahres auszugleichen

ausgenommen Abschlag Januar

Die Fälligkeiten der Raten sind ausschließlich für den 5., 15. oder 20. eines Monats wählbar.

Sollen die vereinbarten Raten zu den vorgenannten Terminen von Ihrem Girokonto abgebucht werden?

Mitteilung

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