Zwangsfällung an Kamener Straße: Straßensperrung am kommenden Wochenende
16.05.2025 Vom 17. bis 18. Mai wird ein Teil der Kamener Straße zwischen Hammer Straße und Zwolle Allee in Fahrtrichtung Lünen kurzfristig gesperrt. Hintergrund ist eine erforderliche Zwangsfällung von nicht mehr als standsicher eingestuften Pappeln.
Im Rahmen der letzten routinemäßigen Baumkontrollen entlang der Zwolle Allee / Kamener Straße wurden mehrere Pappeln als nicht mehr standsicher eingestuft. Diese stellen eine akute Gefahr für den Straßenverkehr dar, insbesondere bei Windereignissen. Daher ist eine sofortige Maßnahme in Form der Zwangsfällig aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind die Stadtwerke Lünen als Grundstückeigener verpflichtet, umgehend zu handeln. Eine Verlegung der Arbeiten in den Herbst ist daher aus haftungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar.
Um die Verkehrssituation an der Kamener Straße nicht zusätzlich zu belasten, werden die Fällungsarbeit in den Zeitraum der ohnehin geplanten Vollsperrung der Kamener Straße aufgrund der Brückenarbeiten gelegt. Somit finden die Fällarbeiten von Samstag, 17.05.2025 bis Sonntagabend, 18.05.2025 statt.
Die Teilsperrung bedeutet, dass ein Abbiegen von der Zwolle-Allee links in die Richtung Beckinghausen weiterhin möglich ist. Das Rechtsabbiegen Richtung Lünen ist aufgrund der Vollsperrung durch die Brückenarbeiten nicht möglich. Von Beckinghausen / Hammer Straße kommend Richtung Lünen ist die Fahrspurnutzung der Kamener Straße bis zur eingerichteten Teilsperrung möglich (s. Karte).
Vernässung gefährdet Baumallee
Die Fällarbeiten erfolgen in Abstimmung mit der Stadt Lünen sowie der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Unna. Naturschutzgutachten wurden durchgeführt und liegen entsprechend vor. Nach mehreren trockenen Jahren kam es zuletzt zu einer anhaltend feuchten Bodenlage. Die Fläche gehört zu den tief liegenden Bereichen und war wiederholt stark vernässt – mit dauerhaft stehendem Wasser von bis zu 30 cm Höhe. Ein Zustand, der dem Pappelbestand aus Schwarz- und Hybridpappeln erheblich geschadet und seine Stabilität dauerhaft beeinträchtigt hat. Langfristig ist eine Wiederaufforstung vorgesehen. Dabei soll auf geeignete, besser entwässerte Standorte geachtet werden, um die Nachhaltigkeit der Neupflanzung sicherzustellen.
Aufgrund des aktuell sensiblen Zeitraums für die Tierwelt wurde mit besonderer Sorgfalt geplant und geprüft. Zur Prüfung artenschutzrechtlicher Belange wurde ein externer Fachplaner beauftragt. Dabei wurde jeder einzelne Baum mithilfe eines 30-Meter-Steigers direkt angefahren und eingehend kontrolliert. Auch das Unterholz im unmittelbaren Stammbereich wurde sorgfältig auf Nester oder Lebensstätten überprüft. Die Maßnahme ist tierschutzfachlich freigegeben und erfüllt die Anforderungen nach § 44 BNatSchG.
