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Stadtwerke Lünen: Neues Preissystem in der Trinkwasserversorgung ab 2016

17.12.2015 Erstmalig seit 2009 passen die Stadtwerke Lünen die Preise für die Trinkwasserversorgung an. Das neue Preissystem setzt sich ab 1. Januar 2016 aus drei Komponenten zusammen. Die Stadtwerke reagieren damit auf die gesunkene Trinkwassernachfrage der letzten Jahre.

Das neue Preissystem gewährleistet nach Aussage von Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg eine faire und angemessene Abrechnung. Zuletzt haben rückläufige Einwohnerzahlen und effektive Sparmaßnahmen die Verbrauchsmenge an Trinkwasser erheblich reduziert. Der Aufwand zum Betrieb des Trinkwassernetzes, also der mengenunabhängige Kostenblock, der einen Gesamtkostenanteil von 74 Prozent aufweist, sei allerdings unverändert geblieben, so Dr. Grunenberg. In der Konsequenz müssen diese Fixkosten auf eine immer geringer werdende Menge und weniger Nutzer verteilt werden.

Grundpreis steigt, Mengenpreis gesunken

Während sich beim neuen Wasserpreis-System der Grundpreis von 163,20 leicht auf 169,06 Euro/Jahr (brutto) erhöht, sinkt der Mengenpreis von 1,56 auf 1,53 Euro/m3 (brutto). Die neue Systemkomponente in der Abrechnung des Trinkwasserverbrauchs ist das Systementgelt, das je nach Anzahl der Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten 28,89 Euro/Jahr (brutto) in Rechnung stellt.

Die Mehrkosten je Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus

mit drei Wohneinheiten, einem Wasserzähler und je einem Trinkwasserverbrauch von 120 m3 betragen monatlich 2,25 Euro brutto. Für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit, einem Wasserzähler und einem Verbrauch von 138 m3 ergeben sich monatlich 2,52 Euro brutto mehr.

Begriffserläuterungen

  • „Mengenpreis = Preis pro verbrauchtem Kubikmeter
  • Grundpreis = Preiskomponente für die Unterhaltung, Kontrolle, Instandhaltung und Modernisierung des Leitungsnetzes sowie allgemeine Vertriebskosten
  • Systementgelt = Preis nach Anzahl der Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten
  • „Wohneinheit = eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigener Zugangstür. Die zusammenliegenden Räume sind  zu Wohnzwecken bestimmt und weisen einen Wohnraum auf. In einer Wohneinheit kann sich auch eine Arbeitsstätte befinden. Zwei Haushalte in einer Einheit mit nur einer Zugangstür gelten als eine Wohneinheit. Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die von nur  einem Haushalt genutzt werden, gelten ebenso als eine Wohneinheit.
  • Gewerbeeinheit = eine abgeschlossene räumliche Einheit, die gewerblich genutzt wird (Büros, Einzelhandelsflächen, Lagerräume oder Fabrik- und Werksgebäude). Räume einer Gewerbeeinheit dienen nicht zu Wohnzwecken.
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