Stadtwerke Lünen: Beginn der Zählerablesung
19.11.2024 Ab dem 25. November startet der Zeitraum zur Zählerablesung der Stadtwerke Lünen (SWL) für die Jahresrechnung. Auch in diesem Jahr liegt der Fokus wieder auf der Selbstablesung – bis auf wenige Ausnahmen.
Alle Kund:innen erhalten ab dem 29. November ein Anschreiben zur Zählerablesung inklusive Ablesekarte, über die die Zählerstände per Post mitgeteilt werden können. Alternativ besteht die onlinebasierte Mitteilungsmöglichkeit mittels QR-Code, einem Link zu einer für die Zählerablesung eingerichteten Internetseite oder direkt über das SWL-Onlineportal.
Der Ablesezeitraum endet zum 21. Dezember 2024. Die SWL bittet alle Kund:innen, ihre Zählerstände für Strom, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärme bis dahin zu übermitteln, denn diese sind Grundlage für die Jahresrechnung 2024. Andernfalls werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbrauchswerte geschätzt.
Ableser nur in ausgewählten Stadtteilen unterwegs
Ableser werden nur in den Stadtteilen Alstedde, Altlünen und Wethmar unterwegs sein und in Sonderfällen wie das Einholen fehlender Zählerstände. Grund sind wie im letzten Jahr Personalengpässe auf Seiten des Dienstleisters. Sollten zum Jahreswechsel immer noch Stände fehlen, erfolgt eine Nachablesung Anfang Januar 2025.
Da es immer wieder Trittbrettfahrer gibt, die solche Aktionszeiträume für ihre Zwecke missbrauchen, sind Kund:innen angeraten, besonders umsichtig zu sein, ob und wem sie Zutritt in die Wohnung gewähren. Auf keinen Fall sollten Kunden ihre Vertragsdaten an unbekannte Personen herausgeben, warnen die Stadtwerke.
Wie bereits in den vergangenen Jahren sind die Ableser an ihrer einheitlich blauen Dienstkleidung sowie ihren SWL-Dienstausweisen mit Lichtbild (siehe Foto) zu erkennen. Weitere Informationen zur Ablesung erfahren Kunden telefonisch unter der Hotline 02306 / 707-3009. Im Zweifel können sich Kunden über das SWL-Kundenzentrum telefonisch unter 02306 / 707-3000 rückversichern.
Kostenfalle Undichtigkeiten: Trinkwasserleitungen regelmäßig prüfen
Im Zusammenhang zur Zählerablesung, die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung ist, weist die SWL wie in den letzten beiden Jahren noch einmal auf das Thema „Wasserverluste durch Undichtigkeiten in der Trinkwasserinstallation“ hin. Denn schnell können durch unbemerkten Wasseraustritt hohe Kosten entstehen. Gebäudeeigentümern kommt dabei eine Betreiberpflicht zu, denn in der Regel sind sie als Eigentümer auch Betreiber einer Trinkwasserinstallation. D.h. sie sind für eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserinstallation zuständig.
Die in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgeführten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Trinkwasserinstallationen sollten durch Fachbetriebe des SHK-Handwerks ausgeführt werden. Einfache Sichtprüfungen können aber auch durch den Betreiber selbst erfolgen. Offensichtliche Mängel wie z.B. mechanische Beschädigungen, Außenkorrosion oder Undichtigkeiten lassen sich dadurch frühzeitig erkennen und können schnell durch den Fachbetrieb behoben werden.
Besonderes Augenmerk sollte auf die außerhalb des Gebäudes ggf. im Erdreich verlegten Teile der Trinkwasserinstallation gelegt werden. Dabei besonders problematisch: Das austretende Wasser wurde vorher über den Wasserzähler gemessen und somit wandern die Wasserverluste unbemerkt und unweigerlich in die Verbrauchsrechnung am Jahresende. Diese Problematik tritt vermehrt dann auf, wenn Wasserzähler nicht im Gebäude, sondern in Schachtbauwerken an der Grundstücksgrenze installiert sind und die Installationsleitung vom Schachtbauwerk zum Gebäude undicht wird. Bleiben Undichtigkeiten zu lange unentdeckt, können dabei schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.
Bei Fragen zu diesem Thema helfen die SWL-Mitarbeiter gerne weiter.