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Stadtwerke Lünen: Keine Preiserhöhung von Strom und Erdgas zum Jahreswechsel – Zählerablesung in Eigenregie

18.11.2020 Lünen. Positive Nachrichten vom Lüner Energieversorger: Trotz der zum 1. Januar 2021 eintretenden CO2-Bepreisung bleiben die Erdgaspreise zum neuen Jahr hin unverändert. Auch die Strompreise bleiben stabil. Eine wichtige Änderung gibt es aber trotzdem.

Viel Positives hat das Jahr 2020 bisher nicht bereitgehalten. Umso mehr freuen sich die Stadtwerke Lünen, dass sie ihren Kunden zum neuen Jahr weiterhin stabile Preise bei Strom und Erdgas anbieten können. Aufgrund der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelgesetzes passen viele Versorger ihre Erdgaspreise zum Januar 2021 an. „Unsere vorausschauende Beschaffungsstrategie erlaubt es, dass wir den CO2-Preisbestandteil auffangen können, obwohl wir ihn theoretisch weiterreichen könnten“, erklärt SWL-Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg. „Wir wissen um die aktuell schwierige Situation für einige Bürgerinnen und Bürger, die die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat. Als lokaler Energieversorger fühlen wir uns unseren Kunden gegenüber verpflichtet, verantwortlich zu handeln. Deswegen behandeln wir das Thema Preisanpassung auch mit Augenmaß“, so Dr. Grunenberg. Ebenso wird die Mehrwertsteuersenkung auf das gesamte Jahr 2020 angerechnet und nicht nur auf das zweite Halbjahr, sodass ein weiterer Spareffekt erwartet werden kann.

Wegen Corona keine Zählerableser unterwegs

Normalerweise starten im Dezember die SWL-Zählerableser in Lünen, um die Zählerstände zu ermitteln. Diese dienen als Grundlage für die Jahresrechnung. Im Sinne der momentan äußerst wichtigen Kontaktreduzierung, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, bitten die Stadtwerke Lünen alle Kunden dringend darum, ihre Zählerstände selbst abzulesen und den Stadtwerken mitzuteilen. „Dieses Vorgehen dient dem gesundheitlichen Schutz unserer Kunden sowie auch unseren Mitarbeitern. Daher sind wir unbedingt auf Mithilfe angewiesen. Die Zählerstände können uns über das Internet oder über die Ablesekarte mitgeteilt werden“, erläutert Linda Laukamp, Leiterin Vertrieb, die kontaktlose Zählerablesung.

Alle Kunden erhalten in den nächsten Tagen ein Anschreiben zur Zählerablesung. Das Schreiben enthält die Ablesekarte und informiert über alternative onlinebasierte Mitteilungsmöglichkeiten. Letzteres funktioniert entweder über einen QR-Code, der mit dem Smartphone eingescannt wird oder über eine für die Zählerablesung eingerichtete Internetseite. Eine persönliche Zählerablesung erfolgt nur in Absprache und in absoluten Ausnahmefällen.

Die Mitteilung der Zählerstände sollte bis spätestens 31. Dezember 2020 erfolgen. Ansonsten werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbrauchswerte geschätzt.

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