Stromnetz-Nutzung
Rechtliche Grundlagen der Netznutzung
Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Lünen gelten das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 1. Juli 2024 ist im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH für die Belieferung von Endverbrauchern mit Strom bis zum 31. Dezember 2027 als Grundversorger festgestellt worden.
Das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Lünen erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Stadt Lünen.
| PLZ | Gemeinde | AGS | Konzessionsgebiet der SWL, Anteil in % | darin Grundversorger |
|---|---|---|---|---|
| 44532 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
| 44534 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
| 44536 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen |
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen erfolgt zum 1. Juli 2027.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Endverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Erdgas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Lünen durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.
Netznutzungs-Entgelte der Stadtwerke Lünen
Die Netzentgelte der Stadtwerke Lünen basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung StromNEV) vom 25. Juli 2005.
Verträge
Netzanschlussvertrag zur Anbindung der elektrischen Anlagen an das Verteilernetz der SWL
Der Netzanschlussvertrag regelt die technische Anbindung der elektrischen Anlagen der Anschlussnehmer an das Verteilnetz der Stadtwerke Lünen. Darüber hinaus sind die AVBelt (Allgemeinen Versorgungsbedingungen) und die technischen Richtlinien für den Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung aus dem Mittelspannungsnetz (VDN, in der jeweils gültigen Fassung) nebst Ergänzung und Änderungen bzw. die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz zu beachten. Vertragspartner sind die Eigentümer des Anschlusses beziehungsweise sein Bevollmächtigter und der Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Lünen.
Mit dem Abschluss des Netzanschlussvertrags erwirbt jeder Kunde das Recht, das Verteilnetz der Stadtwerke Lünen bis zur vereinbarten Netzanschlusskapazität zu nutzen.
Netzanschlussvertrag (Strom) ab Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag
Dieser Vertrag wird zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer geschlossen. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Nutzung des Anschlusses durch den Strombezug an der jeweiligen Entnahmestelle.
Alle Haushalts- und Kleingewerbekunden sind in der Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 einheitlich gesetzlich geregelt. Ein Anschlussnutzungsvertrag müssen diese Kunden nicht abschließen.
Netznutzungsvertrag / Lieferanten-Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag regelt alle organisatorischen Fragen der Netznutzung. Dieser wird mit jedem Netznutzer geschlossen.
Die Energie ist nicht Bestandteil des Vertrages.Die meisten Kunden schließen mit Ihrem Lieferanten einen so genannten All-inclusive-Vertrag ab; dann ist ein Netznutzungsvertrag nicht erforderlich. Die Netzentgelte werden in dem Fall vom Lieferanten an den Netzbetreiber gezahlt (Lieferantenrahmenvertrag).
Um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, treten bei Ausfall des Energielieferanten die Ersatzbelieferungen der Stadtwerke Lünen ein. Diese Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Kunde einen neuen Lieferanten gefunden haben. Andernfalls kann die Versorgung im Rahmen eines Neuvertrages aufrechterhalten werden.
Niederspannungs-Kunden können sich für das analytische Lastprofilverfahren oder für die genaue Abrechnung mittels Lastgangzähler entscheiden.
Für Kunden mit Jahreshöchstleistungen >30 kW oder einem Jahresverbrauch >100.000 kWh/a sind fernausgelesene Lastgangzähler erforderlich. Die auftretenden Abweichungen zwischen der im analytischen Lastprofil berücksichtigten und der tatsächlich verbrauchten Energie von Kunden ohne registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung werden jährlich bilanziert und mit den Preisen der Mehr- und Mindermengen verrechnet.
Bei Netzkunden mit Lastgangzähler sind zur Bestimmung des Netznutzungsentgeltes die Jahresarbeit in kWh, die Jahreshöchstleistung in kW (sofern bekannt), die Spannungsebene, die Lage im Netz der Kundenentnahmestelle für Netznutzer mit Leistungsmessung und die Reservenetzkapazität erforderlich.
Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte
Für die Stadtwerke Lünen gelten unsere Netznutzungsentgelte. Der am Verteilnetz der Stadtwerke Lünen angeschlossene Netzkunde ist mit jährlichen Netznutzungsentgelten an den entsprechenden Netzkosten beteiligt. Kunden mit einem hohen, zeitlich begrenzten Leistungsbedarf, der atypisch zur sonstigen Leistungsaufnahme des Jahres steht, können alternativ eine Netznutzung auf Basis von Monatsleistungspreisen wählen. Das Preissystem der Netznutzungsentgelte ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Verteilnetzes der Stadtwerke Lünen zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Netz-Zugangsbedingungen
Die Netzzugangsbedingungen und deren Festlegungen bilden die Grundlage für eine Durchleitung im Netz der Stadtwerke Lünen.
Ihr Ansprechpartner:
Tobias Meschke
Telefon 02306 / 707-158
t.meschke@SWL24.de
Erdgasnetz-Nutzung
Rechtliche Grundlagen der Netznutzung
Die Abwicklung des Netzzuganges zum Erdgasnetz der Stadtwerke Lünen erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005, den dazugehörigen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 29. Juli 2005 und der Änderungsfassung der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der aktuellen Version.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 1. Juli 2024 ist im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH für die Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas bis zum 31. Dezember 2027 als Grundversorger festgestellt worden.
Das Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Lünen erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Stadt Lünen.
| PLZ | Gemeinde | AGS | Konzessionsgebiet der SWL, Anteil in % | darin Grundversorger |
|---|---|---|---|---|
| 44532 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen GmbH |
| 44534 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen GmbH |
| 44536 | Lünen | 05978024 | 100,00 | Stadtwerke Lünen GmbH |
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen erfolgt zum 1. Juli 2027.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Endverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Lünen durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.
Netznutzungs-Entgelte der Stadtwerke Lünen
Die Netzentgelte der Stadtwerke Lünen basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Netz-Zugangsbedingungen
Die Netzzugangsbedingungen und deren Festlegungen bilden die Grundlage für eine Durchleitung im Netz der Stadtwerke Lünen.
Alle Ausspeisepunkte im Netzgebiet der Stadtwerke Lünen sind dem Markgebiet der Trading Hub Europe zugeordnet. Der vorgelagerter Netzbetreiber ist die Westnetz GmbH.
Ihr Ansprechpartner:
Jörg Mühlbach
Telefon 02306 / 707-135
j.muehlbach@SWL24.de